Je nach persönlicher Lebenssituation müssen Sie diverse Behörden von Ihrem Umzug in Kenntnis setzen. Bei einigen Ämtern ist ein Behördengang unvermeidlich, bei anderen reicht eine E-Mail oder ein Anruf aus. Hier eine Zusammenstellung:
Infos zum Anmelden, Ummelden und Abmelden beim Einwohnermeldeamt. Inklusive Kontaktdaten bei Großstädten.
Auch das Finanzamt benötigt unter Umständen Ihre neue Anschrift. Lesen Sie, was zu tun ist.
Ihren vierbeinigen Freund müssen Sie bei Umzug in eine neue Gemeinde ab- und wieder neu anmelden. So geht's.
Infos zur Kfz-Zulassung und Fahrzeug- Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Mit Kontaktdaten der Zulassungsstellen.
Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, muss diese über Ihren Umzug informiert werden.
Sozialamt, Rentenversicherung, GEZ, Kindergeld, Bundesamt für Zivildienst oder Kreiswehrersatzamt, BAföG-Amt...