Wohnsitz abmelden - Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Wohnsitz abmelden nur noch selten nötig
Eine Wohnsitz-Abmeldung verläuft seit dem 01. Juni 2004 vereinfacht. Mittlerweile müssen Sie Ihren Wohnsitz lediglich dann beim bisher zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung wechseln. Ziehen Sie hingegen innerhalb von Deutschland mit Ihrem Hauptwohnsitz um, ist die Anmeldung am neuen Wohnort ausreichend. Das neue Einwohnermeldeamt informiert dann das bisher zuständige Bürgeramt direkt, so dass eine gesonderte Abmeldung durch Sie nicht mehr nötig ist.
Das Abmelden ist in der Regel gebührenfrei und bedarf auch keiner Bestätigung des Vermieters mehr.Formulare zur Wohnsitz-Abmeldung
Die meisten Einwohnermeldeämter stellen ihren Bürgern mittlerweile Online-Formulare zur Wohnsitz-Abmeldung zur Verfügung, die meist schon am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden können. Bei einigen Meldebehörden ist es sogar möglich, den Wohnsitz mit einem formlosen Schreiben abzumelden. Wiederum andere Einwohnermeldeämter ziehen es vor, wenn der Bürger persönlich erscheint und die Daten zur Abmeldung direkt in den PC eingegeben werden können. In diesem Fall muss derjenige, der seinen Wohnsitz abmelden möchte, nur noch eine Unterschrift leisten.
Unterlagen per Post einreichen
Nicht jedes Einwohnermeldeamt erwartet für die Wohnsitz-Abmeldung eine persönliche Vorsprache. Manchmal können Sie Ihre Meldeunterlagen auch per Post einreichen, wobei eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beigelegt werden muss.
Notwendige Unterlagen zum Abmelden beim Einwohnermeldeamt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eventuell Abmeldeformular