Wohnsitz ummelden - Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Wohnsitz ummelden ist Pflicht
Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde den Wohnsitz wechseln, müssen Sie das zuständige Einwohnermeldeamt informieren. Dafür gibt Ihnen das Bürgeramt in der Regel eine Woche Zeit, in manchen Fällen auch zwei Wochen. Melden Sie Ihren Wohnsitz erst nach dieser Frist um, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, dessen Höhe im Ermessen des Amtes liegen. Versäumen Sie die Frist nur um wenige Tage oder Wochen, drücken viele Bürgerbüros in der Regel ein Auge zu oder belassen es bei einer Strafgebühr von 10 bis 30 Euro. Überschreiten Sie die Ummeldefrist jedoch um mehrere Monate, kann der Griff ins Portemonnaie deutlich empfindlicher ausfallen. Das Einwohnermeldeamt kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhängen.
Persönlich oder schriftlich ummelden
Der Gang zum örtlichen Einwohnermeldeamt ist in der Regel Pflicht, da auf dem Amt auch die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird. In manchen Orten bzw. Bundesländern wird allerdings auch eine postalische Ummeldung akzeptiert, unter anderem in Bayern. In diesem Fall senden Sie bitte das lokale Meldeformular unterschrieben per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt. Vergessen Sie dabei nicht, dem Schreiben auch eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen. Die Aktualisierung Ihrer Anschrift im Personalausweis können Sie dann beim nächstmöglichen Behördengang nachholen.
Ummeldung durch Vertreter
Falls Sie nicht persönlich beim Bürgeramt vorsprechen können, kann die Wohnsitz-Ummeldung auch ein von Ihnen Bevollmächtigter in Ihrem Namen vornehmen. Hierzu muss der Bevollmächtigte eine schriftliche, von Ihnen unterzeichnete Vollmacht mitführen. In Hessen und in Bayern muss diese sogar beglaubigt sein. Da Sie Ihren Wohnsitz in Bayern aber auch bequemer per Post ummelden können, sollten Sie dort besser auf die umständliche Vertreter-Entsendung verzichten.
Notwendige Unterlagen zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt:
- Personalausweise oder Reisepässe aller Personen, die umgemeldet werden sollen. Bei Familien reicht es aus, wenn ein volljähriges Familienmitglied sämtliche Ausweise der übrigen Familienmitglieder vorlegt.
- Bei Ummeldung durch einen Vertreter: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
In der Regel ist das Wohnsitz ummelden nicht kostenpflichtig. Einige Bürgerämter erheben jedoch mittlerweile eine geringe Bearbeitungsgebühr. Zum Beispiel kostet eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Hamburg 6 Euro. Sie sollten für eine An- oder Ummeldung demnach immer etwas Bargeld bei sich haben. Die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Meldegesetze, die als jeweilige Rechtsgrundlage dienen.