Welches Finanzamt ist zuständig?
Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, wird durch Ihren Hauptwohnsitz bestimmt. Als Zeitpunkt ist die Abgabe Ihrer Steuererklärung maßgebend. Zuständig ist für Sie somit das Finanzamt des Ortes, an dem Sie zur Abgabezeit Ihrer Steuererklärung gemeldet sind.
Ummelden bei Umzug ohne Wechsel des Finanzamts
Problemlos ist das Ummelden bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde, sofern das bislang zuständige Finanzamt sich nicht ändert (in größeren Städten gibt es in der Regel mehrere Finanzämter, so dass auch bei einem Umzug innerhalb der Stadtgrenzen Ihr zuständiges Finanzamt wechseln kann). Sie brauchen das unverändert zuständige Finanzamt nicht gesondert über Ihre neue Anschrift zu informieren. Lediglich die neue Adresse in der nächsten Steuererklärung angeben, und Ihrer Pflicht ist Genüge getan.
Ummelden bei Umzug mit Wechsel des Finanzamts
Führt Ihr Umzug dazu, dass auch Ihr Finanzamt wechselt, so erfährt das neue Finanzamt Ihre neue Anschrift durch Ihre Steuererklärung. Ihr bislang zuständiges Finanzamt sollten Sie am besten kurz schriftlich informieren. Bitte geben Sie hierbei auch Ihre neue Steuer-Identifikationsnummer an, die Ihnen in 2008 von Ihrem Finanzamt schriftlich mitgeteilt wurde.
Was ist mit der Lohnsteuerkarte?
Ihre bisherige Lohnsteuerkarte können Sie unverändert nutzen, auch wenn ein anderes Finanzamt für Sie zuständig sein sollte. Ihre auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Adressdaten müssen nicht extra geändert werden.