Regelungen in Ihrem Wohnort ggf. abweichend

Die nachfolgenden Infos haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Da die Hundesteuersatzung aber ortsbezogen ist und sich unsere Infotexte nicht auf einen bestimmten Ort beziehen, können die Regelungen zur Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer in Ihrem Wohnort gegebenenfalls von den hier geschilderten abweichen.

Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer nur auf Antrag

Hunde, die einen bestimmten Zweck erfüllen (siehe Auflistung unten), können von der Hundesteuer ganz oder teilweise befreit werden. Voraussetzung ist, dass der Hund für den angegebenen Verwendungszweck auch tatsächlich geeignet ist. Zudem wird die Hundesteuer-Befreiung oder -Ermäßigung nur auf Antrag gewährt.
Der Antrag muss schriftlich bei dem für die Hundesteuer zuständigen Amt eingehen. Wird der Antrag bewilligt, gilt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat der Antragsstellung, sofern der Antrag mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn eingereicht wurde. Ein bewilligter Antrag hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss nach Ablauf des Jahres erneut gestellt werden.

Befreiung von der Hundesteuer gilt auf Antrag für:

  • Hunde, die ausnahmslos Blinde, Taube und andere hilflose Personen schützen und ihnen dienen
  • Hunde, die erfolgreich als Rettungshunde geprüft wurden und für den Schutz der zivilen Bevölkerung bereit stehen
  • Als Herdehunde eingesetzte Hunde
  • Für den Forst-, Feld- und Jagdschutz eingesetzte Hunde von Berufsjägern, bestätigten Jagdaufsehern, Forstbeamten, Angestellten im privaten Forstdienst sowie beauftragten Feld- und Forstaufsehern

Ermäßigung der Hundesteuer gilt auf Antrag für:

  • Hunde, die zur Gebäudebewachung im Außenbereich eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das bewachte Gebäude mindestens 200m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt.
  • Unmittelbar der Berufsausübung dienende Hunde
  • Hunde von Hundehaltern, die Unterstützung zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen
  • Vom Tierheim der Gemeinde aufgenommene Hunde (Nachweis erforderlich)

Notwendige Unterlagen für den Antrag:

  • Formloses Schreiben über die Begründung des Antrags
  • Bescheinigung, aus der die Höhe des Einkommens hervorgeht (Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.)
  • Gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Mietvertrag oder sonstiger Nachweis, aus dem die Miethöhe hervorgeht
  • Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
  • Gegebenenfalls Wohngeldbescheid
  • Bei Empfängern von Sozialhilfe: Kopie des Sozialhilfebescheids

Ort wechseln