Für Hundesteuer zuständiges Amt informieren
Damit Ihre Gemeinde Ihnen den Hundesteuerbescheid zustellen kann, müssen Sie für diese postalisch erreichbar sein. Daher muss das für die Hundesteuer zuständige Amt über Ihre neue Anschrift informiert werden, wenn Sie innerhalb der Gemeindegrenzen umziehen.
Persönliche Ummeldung und Hund ummelden zusammen
Am einfachsten können Sie Ihren Hund zusammen mit Ihrer persönlichen Ummeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt ummelden. Falls das Bürgeramt nicht selbst für die Hundehaltung und den Einzug der Hundesteuer zuständig ist (dies ist gerade in kleineren Gemeinden oftmals der Fall), informiert es in der Regel das hierfür verantwortliche Amt (üblicherweise das Ordnungsamt oder das Steueramt). Falls nicht, können Sie das entsprechende Amt natürlich auch direkt formlos informieren. Am besten schauen Sie in Ihren letzten Hundesteuerbescheid nach Kontaktdaten und einem Ansprechpartner beim Amt.