Straßenverkehrsamt über den Autoverkauf in Kenntnis setzen

Verkaufen oder verschenken Sie Ihr Auto, sind die gesetzlich dazu verpflichtet, diejenige Kfz-Zulassungsstelle über den Autoverkauf zu informieren, die dem Pkw das letzte amtliche Kennzeichen ausgestellt hat. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen möchten.

Autoverkauf muss nicht persönlich gemeldet werden

Haben Sie das Auto veräußert, ist es nicht notwendig, den Autoverkauf persönlich der Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Stattdessen reicht es aus, dem Straßenverkehrsamt eine Kopie des Kaufvertrages per Post oder per Fax zukommen zu lassen.

Kaufvertrag für den Autoverkauf

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie dies in einem schriftlichen Kaufvertrag festhalten. Dieser gilt als Nachweis gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle und dient der Abmeldung des Wagens von der Kfz-Steuer. Darüber hinaus benötigt Ihre Kfz-Versicherung den Kaufvertrag zur Bestätigung des Autoverkaufs.

Beim Inhalt des Kaufvertrages gilt es einiges zu beachten. Zum einen muss aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen, dass der Käufer Ihres Wagens die entsprechenden Papiere erhalten hat, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Zusätzlich müssen der vollständige Name und die Anschrift des Käufers dokumentiert sein. Weiterhin ist erforderlich, dass der Käufer den Kaufvertrag unterzeichnet. Zu guter Letzt muss der Autokäufer alle vorhandenen Berichte über die Hauptuntersuchung (HU) und die Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) erhalten, sofern diese aufgrund des Fahrzeugalters bereits notwendig waren.

Abmeldung von der Kfz-Steuer

Sobald der Kaufvertrag der Kfz-Zulassungsstelle vorliegt, kümmert sich diese um die steuerliche Abmeldung Ihres Wagens. Gleichzeitig geht die Steuerpflicht für das Fahrzeug auf den Autokäufer über. Bitte informieren Sie abschließend auch noch Ihre Kfz-Versicherung durch Einreichen des Kaufvertrages über den Autoverkauf.

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