Kfz-Abmeldung: Sieben Jahre oder endgültig?

Vor dem 01.03.2007 mussten Sie sich bei der Abmeldung Ihres Kfz entscheiden, ob die Stilllegung endgültig oder nur vorübergehend ist. Heute ist das nicht mehr der Fall. Möchten Sie Ihr Auto abmelden, wird automatisch unterstellt, dass die Kfz-Abmeldung für die nächsten 7 Jahre gilt. Sind Sie sich jedoch ganz sicher, dass die Stilllegung auf Dauer ist, können Sie Ihr Auto endgültig abmelden. Hiefür müssen Sie zusätzlich einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle vorlegen.

Notwendige Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder
  • bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle

Kosten der Kfz-Abmeldung:

Die Kosten für das Abmelden eines Fahrzeugs variieren zwischen 5 und 25 Euro und hängen davon ab, um welche Art der Abmeldung es sich handelt und in welchem Zulassungsbezirk Sie Ihr Auto abmelden.

Wo abmelden? Wer meldet ab?

In Deutschland kann ein Fahrzeug in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Sowohl der Fahrzeughalter als auch ein Vertreter können ein Auto abmelden. Eine schriftliche Vollmacht für eine Vertretung ist ausnahmsweise nicht erforderlich.

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