Es gibt noch weitere offizielle Stellen, die über Ihren Umzug Bescheid wissen möchten. Die entsprechenden Infos haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten, informieren Sie das Amt bitte über Ihren Umzug.
Als Kindergeld-Bezieher nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsmitteilung, um Ihre Familienkasse zu informieren.
Sie erhalten derzeit BAföG oder zahlen es zurück? Dann informieren Sie Ihr BAföG- Amt und das Bundesverwaltungsamt.
Während der Dauer der Wehrüberwachung besteht Meldepflicht beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.
Selbständige, Arbeitslose ohne Leistungsbezug und Rentner müssen einen Umzug eigenständig mitteilen.
Die Gebühreneinzugszentrale möchte ebenfalls wissen, wohin es Sie führt. Hier finden Sie ein Mitteilungsformular.
Studierende sollten nicht vergessen, beim Studentensekretariat die neue Anschrift zu hinterlassen.
Bis zum Ende des 32. Lebensjahres unterliegen Zivildienstleistende der Zivildienstüberwachung.