BAföG-Amt und Bundesverwaltungsamt informieren

Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht oder noch zurückzahlen muss, sollte sich sowohl beim lokalen BAföG-Amt als auch beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ummelden. Dies gilt nicht nur für eine Anschriftänderung, sondern auch bei einer Änderung weiterer Daten wie z.B. der Bankverbindung oder auch bei einer Namensänderung.

Versäumen Sie die Ummeldung, kann dies unter Umständen dazu führen, dass Ihr Verbleib aufwendig nachrecherchiert werden muss, beispielsweise durch gebührenpflichtige Einwohnermeldeamts-Anfragen. Die Kosten hierfür werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Beim Bafög-Amt können Sie sich in der Regel formlos schriftlich oder telefonisch ummelden. Das Bundesverwaltungsamt bietet ein Online-Formular zur Ummeldung an. Auf dem Formular müssen Sie zusätzlich noch Ihre Fördernummer angeben.

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