Ummeldung automatisch oder nicht?

Bei Arbeitnehmern und arbeitslosen Leistungsempfängern erfolgt die Ummeldung bei der Rentenversicherung automatisch durch den Arbeitgeber bzw. durch die zuständige Agentur für Arbeit. Alle anderen Bevölkerungsgruppen (z.B. Selbständige, Hausfrauen, Rentner, Arbeitslose ohne Leistungsbezug) müssen sich eigenständig ummelden.

Ummelden für Rentner

Wer bereits Rente bezieht, muss den Deutsche Post Renten Service über jegliche Änderung seiner Adressdaten informieren. Dies bezieht sich sowohl auf eine Änderung der Anschrift als auch beispielsweise auf einen Wechsel der Bankverbindung, damit die Rente auch weiterhin pünktlich ausgezahlt wird. Sie können die Ummeldung direkt online vornehmen. Hierzu nutzen Sie bitte den Bereich Änderungsmitteilung auf der Website des Renten Service.

Ummelden für Nicht-Rentner

Sind Sie noch kein Rentner, dann genügt es, Ihrem Rentenversicherungsträger kurz Ihre geänderten Adressdaten mitzuteilen. Dies können Sie formlos per Post oder per Fax erledigen. Sie sollten dabei unbedingt Ihre Versicherungsnummer (siehe z. B. auf dem Sozialversicherungsausweis) mit angeben, damit eine schnelle Zuordnung möglich ist. Die Versicherungsnummer finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Sozialversicherungsausweis. Ihren zuständigen Versicherungsträger inklusive Anschrift können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung ausfindig machen.

Umzug ins Ausland

Sie sind Rentner und denken über einen Umzug ins Ausland nach? Eine gute Planung ist hier Pflicht, denn die Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland kann unter anderem Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente, auf Ihre private Altersvorsorge und auf Ihre Krankenversicherung haben.

Renten aus der deutschen Rentenversicherung werden grundsätzlich vom Deutsche Post Renten Service ins Ausland überwiesen. Ziehen Sie in ein EU-Land oder ein Land, mit dem Detuschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (u.a. Türkei, Tunesien, Kroatien), so müssen Sie keine Kürzung Ihrer Rente befürchten. Bei einem Umzug in ein anderes Land kann es aber zu Rentenkürzungen kommen. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall individuell beraten zu lassen. Am besten nutzen Sie auch die telefonische Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung, um sich ausführlicher zu informieren: 0800 1000 4800 (kostenlos).

Sorgen Sie auch privat für das Alter vor, kann ein ständiger Wohnsitz im Ausland dazu führen, dass beispielweise staatliche Zulagen zur Riesterrente zurückgefordert werden.

Auch Ihr Krankenversicherungsstatus kann von einem Auslandsumzug beeinflusst werden. Nehmen Sie hierzu bitte mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Als Erstinformation kann Ihnen auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) dienen. Diese hat eine hilfreiche Broschüre für Rentner herausgegeben, die Sie sich hier herunterladen können: Broschüre "Meine Krankenversicherung im Ausland"

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