Ein Fahrzeug muss in dem Zulassungsbezirk gemeldet sein, in dem der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Führt Ihr Hauptwohnsitz-Umzug Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie daher ein auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug der neuen Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kennzeichenschilder
  • Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
  • Gültiger Bericht über die letzte Abgasuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), bei Vereinen Vereinsregisterauszug
  • Bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte das Formular in doppelter Ausführung mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Die Kosten für die Umschreibung betragen aufgrund des neuen EU Kfz-Scheins und Briefs ca. 50 Euro.

Das Kfz-Kennzeichen

Falls Sie den Zulassungsbezirk wechseln, sind darüber hinaus neue Nummernschilder erforderlich. Auf Ihrer neuen Zulassungsstelle wird Ihnen das neue Kennzeichen zugeteilt. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung, mit der Sie einen Schildermacher vor Ort aufsuchen und sich die neuen Nummernschilder anfertigen lassen können. Die Gebühren hierfür betragen je nach Schildermacher ca. 20 bis 30 Euro. Im Anschluss müssen Sie erneut zur Zulassungsstelle, wo auf Ihren neu angefertigten Schildern die Plaketten für TÜV und ASU angebracht werden.

Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein. Wer innerhalb von Hessen oder Schleswig-Holstein umzieht und dabei den Zulassungsbezirk wechselt, darf weiterhin sein bisheriges Kennzeichen nutzen und benötigt daher keine neuen Nummernschilder.

Wunschkennzeichen reservieren

Sie brauchen sich nicht unbedingt ein Kennzeichen zuordnen zu lassen, sondern haben auch die Möglichkeit, gegen Aufpreis ein Wunschkennzeichen zu wählen. Die Zusatzgebühr hierfür beträgt bundeseinheitlich 10,20 Euro. Bei vorheriger Reservierung fallen zusätzlich 2,60 Euro an. Die Reservierung bieten die meisten Zulassungsbezirke inzwischen auch online an.

Um die Online-Reservierung Ihres Zulassungsbezirks zu finden, können Sie unser Wunschkennzeichen-Reservierungstool nutzen. Wählen Sie dort einfach Ihren Zulassungsbezirk aus. Bietet dieser eine Online-Reservierung an, werden Sie in einem neuen Browserfenster zu Ihrem Zulassungsbezirk weitergeleitet, wo Sie Ihr Wunschkennzeichen auswählen und reservieren können. Optional können Sie nach erfolgter Reservierung auch gleich den passenden Schildersatz bei uns bestellen. So sparen Sie sich den Gang zu einem örtlichen Schildermacher und doppeltes Anstehen bei der Zulassungsstelle.

Feinstaubplakette bestellen

Falls Sie bislang eine Feinstaubplakette besaßen, können Sie diese bei einem Kennzeichenwechsel nicht weiter nutzen. Der Grund hierfür ist, dass Ihr bisheriges Kennzeichen fest in die Plakette eingetragen ist. Ein Überschreiben ist nicht möglich bzw. könnte missbraucht werden. Daher ist bei einem Kennzeichenwechsel auch eine neue Feinstaubplakette - sofern gewünscht - erforderlich. Sie erhalten die Plakette bei Ihrer Zulassungsstelle. Alternativ können Sie die Feinstaubplakette über unser Portal auch direkt online bestellen.

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