Beim Umzug BAföG-Amt und Bundesverwaltungsamt informieren

Beziehen Sie Leistungen nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder zahlen Sie diese bereits zurück, sind Sie verpflichtet, bei einer Änderung Ihrer persönlichen Daten das lokale BAföG-Amt bzw. das Bundesverwaltungsamt (BVA) unverzüglich zu informieren. 
Wenn dem BAföG-Amt oder dem BVA Ihre aktuelle Adresse nicht bekannt ist, lassen diese Ämter die Adresse ermitteln und stellen Ihnen dafür die Kosten in Rechnung. 

Dem BAföG-Amt reicht in der Regel eine formlose schriftliche oder telefonische Ummeldung. Auf der Website des Bundesverwaltungsamtes wird ein Online-Formular zur Ummeldung angeboten. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Fördernummer anzugeben.

Mein Online-Umzugsservice

schnell, individuell, kostenlos