Behörden informieren
Ist der Umzug geschafft, müssen Sie alle wichtigen Behörden über Ihre neue Adresse informieren. Pflicht ist dabei innerhalb einer Woche nach dem Einzug der Gang zum Einwohnermeldeamt. Dort können Sie z.B. auch gleich Ihren Hund ummelden für die Hundesteuer. Auch weitere Behörden wie die Gebühreneinzugszentrale, das BAföG-Amt, Sozialamt oder bei Studenten die Hochschulverwaltung sollten Sie nicht vergessen.
Arbeitsamt
Beziehen Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit? Dann teilen Sie dieser bitte noch vor Ihrem Umzug Ihre neue Anschrift mit.
Finanzamt
Wann Sie Ihr Finanzamt bei einem Umzug benachrichtigen sollten und wann es nicht nötig ist.
Familienkasse
Beziehen Sie Kindergeld? Dann informieren Sie die Familienkasse.

