Bei Umzug das Finanzamt informieren?


Grundsätzlich betreut Sie das Finanzamt des Wohnortes, in dem Sie zum Abgabezeitpunkt Ihrer Steuererklärung wohnen. Wenn Sie durch den Umzug das Finanzamt wechseln, sollten Sie Ihrem bisherigen Finanzamt die neue Adresse mitteilen. Ihr neues Finanzamt erfährt Ihre neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung.

Ummelden bei Umzug ohne Wechsel des Finanzamts

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und ändert sich das zuständige Finanzamt nicht, ist eine Mitteilung über die neue Adresse nicht nötig: Es reicht vollkommen aus, wenn Sie Ihre neue Anschrift in der nächsten Steuererklärung angeben.

Beachten Sie aber: In größeren Städten gibt es oft mehrere Finanzämter, so dass sich auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeindegrenzen das Amt ändern kann.

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Haken Sie Ihren Umzug ab

Checklisten für den perfekten Umzug

Ummelden bei Umzug mit Wechsel des Finanzamts

In der Regel erfährt auch das neue Finanzamt von Ihrer aktuellen Adresse, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Wir empfehlen dennoch, dass Sie Ihr bislang zuständiges Finanzamt über Ihren Umzug informieren und geben Sie dabei Ihre Steuer-Identifikationsnummer an.

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Was ist mit der Lohnsteuerkarte?

Ihre Lohnsteuerkarte nutzen Sie unverändert weiter, auch wenn ein anderes Finanzamt für Sie zuständig sein sollte. Die Adressdaten auf Ihrer Lohnsteuerkarte müssen nicht extra geändert werden.

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