GEZ-Gebühren: An- und Ummelden nicht vergessen

GEZ-Gebühren: Wer ist die GEZ?
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
GEZ ummelden: wichtige GEZ-Forumlare
Bei einem Umzug müssen Sie sich bei der GEZ ummelden oder neu anmelden. Eine An- oder Ummeldung Ihres Fernsehers oder Radios ist sowohl online, per GEZ-Formular, per E-Mail oder telefonisch möglich. Zum GEZ ummelden benötigen Sie Ihre Rundfunkteilnehmer-Nummer, die Sie u. a. auf Ihren Kontoauszügen finden, wenn die Gebühren per Lastschrift eingezogen werden.
Hier finden Sie das GEZ-Änderungsformular bei Adressänderung durch Umzug und das Formular für die GEZ-Anmeldung.
Für welche Geräte müssen Sie überhaupt GEZ-Gebühren zahlen?
Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.
Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei.
Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften melden ihre gemeinsam genutzten Geräte nur einmal an. Die GEZ-Gebühr wird lediglich dann noch einmal fällig, wenn z. B. ein Radio von einem der beiden Partner alleinig genutzt wird. In Wohngemeinschaften muss dagegen jeder Bewohner seine Geräte selbst anmelden.
GEZ-Befreiung: Wann Sie keine Gebühren zahlen müssen?
Für folgende Personen ist eine GEZ-Befreiung per Antrag möglich:
Folgende Gruppen können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen:
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfeempfänger
- Menschen mit Behinderung (nur Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk R/F)
- Auszubildende und Studenten, sofern sie BAföG beziehen
- Gemeinnützige Betriebe und Einrichtungen wie Krankenhäuser und Behindertenwerkstätten
Wie funktioniert die GEZ-Befreiung?
Der Antrag zur Gebührenbefreiung muss schriftlich per Post an die GEZ versandt werden. Sie können ihn hier online ausfüllen und ausdrucken. Außerdem fügen Sie den Bewilligungsbescheid über die zutreffenden Sozialleistungen (Sozialhilfebescheid, BAföG etc.) bzw. den Schwerbehindertenausweis im Original oder als beglaubigte Kopie dem Antrag bei.
Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden.
Die GEZ-Befreiung gilt erst ab dem Folgemonat nach Antragstellung und ist nicht rückwirkend gültig.
Können Sie bei erfolgreicher GEZ-Befreiung auch Ihre Telefonkosten senken?
Wurde Ihnen eine GEZ-Befreiung bewilligt, können Sie auch Ihre Telefonanschluss-Grundgebühr senken. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Anschluss bei der Telekom. Dort können Sie den Sozialtarif mittels Auftrag bestellen. Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht beizulegen.

