Hundesteuer

Die Besteuerung der Hundehaltung reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Mit der jährlichen Hundesteuer finanzieren die Gemeinden heute wie damals ihre Ausgaben für die Hundehaltung und kontrollieren damit auch den Hundebestand.

Bei einem Umzug müssen Sie bei der bisherigen Gemeinde Ihren Hund abmelden und ihn in der neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie innerhalb der selben Gemeinde um, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Zuständig für die Hundesteuer ist das Finanzamt. Ihren Hund an-/ab- oder ummelden können Sie meist in der Stadtverwaltung, dem Einwohnermeldeamt oder über Formulare im Internet.

Hund anmelden

Wo und wann müssen Sie bei einem Umzug Ihren Hund anmelden?

Hund abmelden

Die vier Situationen, bei denen Sie Ihren Hund abmelden sollten von der Hundesteuer.

Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung

Hunde, die einen bestimmten Zweck erfüllen, können von der Hundesteuer ganz oder teilweise befreit werden.

Kampfhunde

Für Kampfhunde oder gefährliche Hunderassen zahlen Sie oft sehr viel mehr Hundesteuer.

 

 

Hund ummelden

Sie ziehen innerhalb Ihrer Gemeinde um? Ihre neue Adresse ist auch für die Hundesteuer wichtig.

 

 

 

Hinweise zur Hundesteuer-Pflicht

Warum gibt es die Hundesteuer? Wer muss sie zahlen? Wann beginnt und endet die Hundesteuer-Pflicht?