Kabelfernsehen: ein Anbieter für TV, Telefon und Internet

Mit einem Kabelanschluss können Sie nicht nur fernsehen, sondern auch telefonieren und im Internet surfen. Eine gute Wahl – sofern Sie am neuen Wohnort über eine Anschlussmöglichkeit verfügen. Wie Sie dies herausfinden und was Sie sonst bei Kabelfernsehen-Anbietern beachten sollten, lesen Sie hier.

Was versteht man unter einem Kabelanschluss?


Unter einem Kabelanschluss versteht man die Anbindung an ein Breitbandkabelnetz. Dies besteht meist aus Glasfaserkabeln und dient zur Übertragung von Signalen. Ein Kabelanschluss vereint auf Wunsch Kabelfernsehen, Telefon, Hörfunk und High Speed Internet. 

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Der erste Schritt zum Kabelanschluss: Die Verfügbarkeit am Wohnort prüfen!


Die einzelnen Anbieter bieten auf Ihren Internetseiten eine Verfügbarkeitsabfrage an. Oder Sie richten Ihre Anfrage direkt an einen der Kabelnetzanbieter, der  Ihre Anfrage an den in Ihrer Region zuständigen Anbieter weiterleitet.

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Wie prüfe ich, ob meine Wohnung bereits über Kabelanschluss verfügt?


Informationen erhalten Sie bei der Telefonservice-Hotline Ihres regionalen Anbieters.

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Die drei großen Kabelnetzanbieter

Je nach Bundesland, in dem Sie leben, ist einer der drei großen Kabelanbieter Kabel BW, Kabel Deutschland oder Unitymedia zuständig. In Baden-Württemberg  erhalten Sie Angebote von Kabel BW, in Hessen und Nordrhein-Westfalen von Unitymedia und im restlichen Deutschland von Kabel Deutschland. In manchen Städten können Sie auch durch regionale Kabelanbieter versorgt werden. 

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Wie bestelle ich einen Kabelanschluss?


Die meisten Kabelanbieter ermöglichen eine direkte Online-Anmeldung. Sie können auch direkt die Telefonhotline des jeweiligen Anbieters anrufen.

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Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

Es gelten die festgelegten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen  in den AGBs des Kabelanbieters.

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Muss ich den Vermieter über die Anmeldung informieren?

Sie müssen Ihren Vermieter über die Anmeldung eines Kabelanschlusses informieren und eine Genehmigung einholen. 

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Welche Möglichkeiten gibt es als Mieter einen Kabelanschluss zu erhalten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Anschluss an das Kabelfernsehen zu beantragen. In den meisten Fällen wird der Anschluss vom Vermieter beantragt. Er schließt einen Vertrag über die Signallieferung bis zu einem Übergabepunkt im Keller des Hauses ab. Die hausinterne Verkabelung muss durch den Vermieter selbst organisiert werden. In diesem Fall sind die Mieter dann Nutzer eines Gemeinschaftsanschlusses und zahlen die Kosten und Gebühren an den Vermieter. Oder aber der Vermieter stellt nur die Grundversorgung und der Mieter schließt direkt einen Vertrag mit dem Kabelanbieter über die Zusatzversorgung ab.

Möglich wäre auch ein Wohnungsanschluss. In diesem Fall kann der Vermieter einen Vertrag zur Versorgung der einzelnen Wohnungen des Mietshauses abschließen. Der Kabelanbieter übernimmt dann die hausinterne Verkabelung und schließt mit den Mietern Einzelverträge ab.

Wenn in dem Mietshaus noch kein Kabelanschluss gelegt ist, können Mieter, mit Zustimmung des Vermieters, einen Einzelnutzervertrag mit dem Kabellieferanten abschließen. Hierbei muss der Vermieter sein Einverständnis erteilen und festlegen, wie die hausinterne Verkablung erfolgen soll.

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Welche Möglichkeiten gibt es als Haus- und Wohnungseigentümer?

Wenn noch kein Kabelanschluss im Haus vorhanden ist, muss dieser zuerst von der Straße aus verlegt werden. Dann wird ein Einzelnutzungsvertrag abgeschlossen. Bei Eigentumswohnungen entscheiden die Eigentümer geschlossen über Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. 

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