Namensänderung in Fahrzeugpapiere eintragen
Namensänderung bei Heirat, Scheidung, Doktortitel
Ändert der Halter eines Fahrzeugs seinen Namen, zum Beispiel durch eine Heirat, eine Scheidung oder den Erwerb eines Doktortitels, so muss dies nicht nur im Personalausweis, sondern auch in den Kfz-Papieren (Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II). Suchen Sie dazu am besten direkt Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle auf, da die Änderung der Kfz-Papiere in der Regel nur dort und nicht auf dem Einwohnermeldeamt durchgeführt wird.
Notwendige Unterlagen zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag (d.h. gültigem TÜV)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Approbationsurkunde)
- Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei Gewerbetrieb: Gültige Gewerbeummeldung
Die Kosten für die Namensänderung in den Kfz-Papieren betragen in der Regel um die 12 Euro. Tipp: Da nicht alle Zulassungsstellen EC-Karten akzeptieren, nehmen Sie bitte genügend Bargeld mit.

