Kfz-Zulassung - Wie sie Ihr Auto anmelden

Wenn Sie Ihr neues Auto anmelden, sollten Sie für den Gang zur Zulassungsstelle gut vorbereitet sein. Sie sollten je nach Art des Autokaufs die richtigen Unterlagen und Dokumente für die Kfz-Zulassung dabei haben. Wir sagen Ihnen auch, mit welchen Kosten Sie beim Auto anmelden rechnen müssen.

Kfz-Zulassung - neue Fahrzeugpapiere

Heute werden bei Neuzulassungen nur noch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgestellt (seit 1.10.2005 gelten neue EU-Richtlinien für die Kfz-Zulassung). Fahrzeugschein und -brief entfallen. 

Auch bei Ummeldungen, Halterwechseln oder technischen Änderungen am Fahrzeug werden die alten Dokumente gegen die neuen Bescheinigungen ausgetauscht. Diese speziell zu ersetzen ist nicht erforderlich, sie behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.

Bitte beachten Sie: Viele Zulassungsstellen machen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer zur Bedingung für eine Kfz-Zulassung. Außerdem dürfen keine Kfz-Steuerschulden offen sein, um ein Fahrzeug reibungslos anzumelden.

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Haken Sie Ihren Umzug ab

Checklisten für den perfekten Umzug

    Welche Unterlagen sollten Sie zur Kfz-Zulassung mitbringen?

    Die folgenden Dokumente benötigen Sie, egal ob Sie einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen erworben haben oder ob dieser aus dem In- oder Ausland kommt:

    • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung (ersetzt die frühere Versicherungs- Doppelkarte)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
    • Vertreter benötigen diese Schriftliche Vollmacht Kfz-Zulassung (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz- Steuer; bitte 2 Ausdrucke mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass
    • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
    • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen

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    Folgende zusätzliche Unterlagen benötigen Sie bei ...

    Gebrauchtwagen, im Inland gekauft:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
    • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

    Kraftfahrzeug (im Ausland gekauft); Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bereits erstellt:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit COC-Papieren / Datenbestätigung / Vollgutachten
    • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen)

    Kraftfahrzeug (im Ausland gekauft); Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht erstellt:

    • Bei Einfuhr von außerhalb der EU: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
    • Bei EU-Import: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, ansonsten Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
    • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
    • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen)

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    Was kostet es, Ihr Auto anzumelden?

    Für die Anmeldung eines im Inland erworbenen Neuwagens betragen die Verwaltungsgebühren mindestens 25 Euro. Je nach Zulassungsstelle kann dieser Betrag jedoch unterschiedlich hoch ausfallen, da es hierfür keine bundesweit einheitlichen Gebührensätze gibt.

    Hinzu kommen noch die Gebühren beim Schildermacher für neue KFZ-Kennzeichen in Höhe von ca. 20-30 Euro. 

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    Das neue Kfz-Kennzeichen

    Bei der Kfz-Zulassung sowie Ummeldung Ihres Fahrzeuges sind neue Nummernschilder erforderlich. Auf Ihrer neuen Zulassungsstelle wird Ihnen das entsprechende Kennzeichen zugeteilt. Dort erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, mit der Sie einen Schildermacher vor Ort aufsuchen, der Ihnen dann sofort neue Nummernschilder anfertigt. Zurück auf der Zulassungsstelle, werden dann auf den neu angefertigten Schildern die Plaketten für TÜV und ASU angebracht. Falls Sie den Kauf ihres Fahrzeuges über ein Autohaus abwickeln, ist die Kfz-Zulassung und das neue Nummerschild meist im Service enthalten.

    Ausnahme in den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein
    Wer innerhalb von Hessen oder Schleswig-Holstein umzieht und dabei den Zulassungsbezirk wechselt, darf weiterhin sein bisheriges Kennzeichen nutzen und benötigt dann keine neuen Nummernschilder.

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