Kfz-Ummeldung im neuen Zulassungsbezirk

Ziehen Sie in eine andere Stadt, Gemeinde oder Landkreis, wechseln Sie den Zulassungsbezirk. Ein neuer Zulassungsbezirk bedeutet auch ein neues Kfz-Kennzeichen und die Kfz-Ummeldung in der neuen Zulassungsstelle.
Das Auto muss in dem Zulassungsbezirk gemeldet sein, in dem der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Welche Unterlagen sollten Sie zur Kfz-Ummeldung mitbringen?
Die folgenden Dokumente benötigen Sie:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kennzeichenschilder
- Nummernschilder des Kfz-Kennzeichens
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Gültiger Bericht über die letzte Abgasuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), bei Vereinen Vereinsregisterauszug
- Für Vertreter: Schriftliche Vollmacht (bitte das Formular in doppelter Ausführung inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer) mitbringen und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters bzw. Bevollmächtigten
Kostet die Kfz-Ummeldung etwas?
Die Kosten für die Umschreibung betragen ca. 50 Euro. Die genaue Höhe erfragen Sie am besten vorher z. B. bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Hinzu kommen noch die Gebühren beim Schildermacher für neue Kfz-Kennzeichen in Höhe von ca. 20-30 Euro.

