Maklerprovision: Wann bekommt der Makler Geld?

Wird ein Makler bei der Wohnungssuche eingeschaltet, kann es schnell teuer werden: Bis zu zwei Monatsmieten kalt zuzüglich Mehrwertsteuer kann er als Maklergebühren für seine Tätigkeit verlangen.

Wann hat Ihr Makler Anspruch auf eine Maklerprovision? Wann kann er sie nicht verlangen?

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Voraussetzungen für die Maklerprovision

Maklervertrag: Wohnungssuchender und Makler müssen einen Maklervertrag abschließen, in dem die Maklertätigkeit und die Provision festgelegt werden. Das gilt auch für die Fälle, in denen der Wohnungssuchende auf ein Maklerinserat in der Zeitung reagiert.

Automatisch sind Maklerdienste für den Mieter nicht provisionspflichtig. Der Maklervertrag kann mündlich geschlossen werden. Im Zweifel oder im Streitfall muss der Makler beweisen, dass er einen Anspruch auf Provision (vereinbart) hat.

Maklertätigkeit: Der Makler muss sich seine Provision verdienen. Er muss entweder einen Mietvertrag nachweisen oder vermitteln. Als Nachweis reicht es aus, wenn der Makler dem Wohnungsinteressenten eine Adresse nennt, unter der er eine Wohnung bekommt.

Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Makler die Mieträume zeigt, einen Besichtigungstermin durchführt, mit dem Vermieter über Vertragsinhalte redet usw. Entscheidend ist, dass die Maklertätigkeit ursächlich oder mitverantwortlich für die Anmietung der neuen Wohnung geworden ist.

Mietvertrag: Es muss zum Abschluss eines Mietvertrages über die vermittelte oder nachgewiesene Wohnung kommen. Ein Makler bekommt die Maklerprovision nur, wenn seine Arbeit erfolgreich war und nur dann, wenn Mieter und Vermieter den Mietvertrag unterschreiben.

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Ausnahmeregelungen bei der Maklerprovision

Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Mietvertrages hat ein Makler nach den Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes keinen Anspruch auf Provision

  • wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird,
  • wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist,
  • wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist oder
  • wenn Wohnungsvermittler auf der einen und Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung auf der anderen Seite rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verflochten sind.

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Wie hoch dürfen die Maklergebühren sein?

Für die Maklerprovision einer Mietwohnung müssen Sie höchstens zwei Monatsmieten zahlen, ohne Nebenkostenvorauszahlungen, aber plus Mehrwertsteuer. Dies ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt.

Ausnahme: Bei der Vermittlung von Sozialwohnungen darf der Makler keine Maklergebühren in Rechnung stellen.

Hat der Makler mehr gefordert und hat der Mieter gezahlt, kann der Mieter die überhöhte Provision zurückfordern, vier Jahre lang ab Zeitpunkt der Zahlung. Dem Makler droht außerdem ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro.

Grundlage für die Maklergebüren ist die gesetzlich zulässige Miete. Verlangt der Vermieter eine unzulässig hohe Miete, die gegen das Wirtschaftsstrafgesetz verstößt, also mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, errechnet sich der Makleranspruch anhand der rechtlich erlaubten Miete, nicht anhand der zu Unrecht vereinbarten überhöhten Miete.

Bei Staffelmietverträgen ist die Miete des ersten Jahres für die Höhe der Provision entscheidend.

Der Makler darf keine Vorschüsse, Einschreibgebühren oder Schreibgebühren verlangen. Grundsätzlich hat er auch keinen Anspruch auf Auslagenerstattung. Es sei denn, die wäre extra vereinbart. Das ist denkbar, wenn die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen oder wenn es nicht zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist.

Für den Fall, dass der Mieter gegen den Maklervertrag verstößt, er sich zum Beispiel nicht um die vermittelten Adressen kümmert, kann im Maklervertrag eine Vertragsstrafe vereinbart werden: 10 Prozent der zulässigen Maklerprovision, allerhöchstens 25 Euro.

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