Mietvertrag: Was müssen Sie beachten?

Etwa zwei bis drei Millionen Mietverträge werden jährlich abgeschlossen. Notwendig, aber auch ausreichend ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über vier Punkte:

  • Wer ist Mieter und Vermieter?
  • Welche Wohnung wird wo vermietet?
  • Wie hoch ist die Miete?
  • Wann beginnt das Mietverhältnis?

Diese Vereinbarungen können mündlich oder schriftlich getroffen werden.

Mündlicher Mietvertrag

Vorteil des mündlichen Mietvertrages ist, dass sich alle Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter unmittelbar nach dem Gesetz richten, soweit nicht ausdrücklich eine andere mündliche Regelung getroffen worden ist. Das bedeutet, bei mündlichen Mietverträgen hat der Mieter in aller Regel nichts mit dem Thema Schönheitsreparaturen zu tun und er muss auch keine Vorauszahlungen für Betriebskosten leisten.

Nachteil eines mündlichen Mietvertrages ist, dass Streit über das tatsächlich oder vermeintlich Vereinbarte oder Gewollte zwischen den Vertragspartnern programmiert ist.

Nach oben

Haken Sie Ihren Umzug ab

Checklisten für den perfekten Umzug

Schriftlicher Mietvertrag

Der Nachteil des mündlichen Mietvertrages ist der Vorteil der schriftlichen Verträge. 

Schriftliche Mietverträge sind dann abzuschließen, wenn eine zeitliche Laufzeit  der Mietdauer von mindestens 12 Monaten  der Fall ist. Oder ein Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen werden soll. 

Staffelmietvertrag: Der Staffelmietvertrag ist ein schriftlicher Mietvertrag, in dem die Anfangsmiete und auch die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen festgelegt werden. 

Indexmietvertrag: Mieter und Vermieter legen schon bei Abschluss des Mietvertrages die zukünftigen Mieten fest, in dem Sie an einen sogenannten Lebenshaltungskostenindex gekoppelt werden.

Der schriftliche Mietvertrag, in aller Regel mit Hausordnung, sollte die Vertragspartner zuverlässig über ihre Rechte und Pflichten informieren. Die Wirklichkeit sieht aber meistens anders aus. Häufig wird über Dutzende von Seiten eine Flut von verschiedenen mehr oder weniger sinnvollen Klauseln in ein derartiges Vertragswerk gestellt. 

Bis ins letzte Detail wird vorgegeben, welche vermeintlichen Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben sollen. Dies gilt gleichermaßen für Mietverträge, die Vermieter oder Hausverwaltungen selbst entwerfen, als auch für so genannte Musterverträge oder Vertragstexte von Eigentümervereinen oder anderen Anbietern. 

Viele der in diesen Mietverträgen formulierten Vertragsklauseln sind schlichtweg unwirksam, weil sie Mieterrechte zu sehr abschwächen oder ausschließen oder umgekehrt, weil sie Vermieterrechte über Gebühr stärken.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat deshalb einen Formularmietvertrag entwickelt, der den Vorgaben des Gesetzes entspricht und genügt. Der DMB-Mietvertrag ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Mieter- und Vermieterinteressen. Alle wichtigen Informationen hat der DMB in seinem "Mieterlexikon" zusammen gestellt.

Wichtig: Vor Unterschrift unter einen Mietvertrag sollten sich Mieter über einige wesentliche Punkte klar werden:

  • Wie teuer wird die Wohnung?
  • Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag? 
  • Mietkaution? 
  • Welche Klauseln sind wirksam, welche sind unwirksam? 

(Quelle: Deutscher Mieterbund)

Nach oben

Weiterführende Links

Mein Online-Umzugsservice

schnell, individuell, kostenlos