Rentenversicherung bei Umzug informieren

Bei Arbeitnehmern oder arbeitslosen Leistungsempfängern meldet der Arbeitgeber bzw. die zuständige Agentur für Arbeit die neue Adresse der Rentenversicherung.

Rentner, Selbständige, Hausfrauen oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug sind jedoch selbst dafür verantwortlich, den Rentenversicherungsträger bei einem Umzug zu informieren. Das geht ganz einfach formlos per Post oder Fax. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Versicherungsnummer mit an, damit eine schnelle Zuordnung möglich ist. Ihre Versicherungsnummer finden Sie z. B. auf dem Sozialversicherungsausweis.

Ummelden für Rentner

Beziehen Sie bereits Rente, sind Sie verpflichtet, den Deutsche Post Renten Service über jegliche Änderung Ihrer Adressdaten und ggf. einen Bankwechsel zu informieren, damit die Rente weiterhin pünktlich ausgezahlt werden kann.  

Die Ummeldung können Sie auch online vornehmen.

Nach oben

Haken Sie Ihren Umzug ab

Checklisten für den perfekten Umzug

Ziehen Sie als Rentner ins Ausland um?

Ein Umzug ins Ausland bedarf einer guten Planung. Denn die Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland kann u.a. Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente, Ihre Krankenversicherung und Ihre private Altersvorsorge haben.

Grundsätzlich überweist der Deutsche Post Renten Service Ihre Rente ins Ausland. Liegt Ihr neuer Wohnort in einem Staat, in dem das Europarecht gilt, müssen Sie keine Kürzung Ihrer Rente befürchten.

Ziehen Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union um, kann es zu Rentenkürzungen kommen. Lassen Sie sich in jedem Fall individuell beraten, am besten über die kostenlose Servicenummer von der Deutsche Rentenversicherung: 0800 1000 4800.

Haben Sie eine private Rentenversicherung, kann ein Wohnsitzwechsel im Ausland dazu führen, dass der Staat Zulagen wie z.B. zur Riesterrente zurückfordert.

Nach oben

Mein Online-Umzugsservice

schnell, individuell, kostenlos