Stromanbieter wechseln: Neuer Strom für Ihr Zuhause

Gerade in Zeiten steigender Energiekosten lohnt es sich, den bisherigen Stromanbieter unter díe Lupe zu nehmen. Ein Umzug ist daher ein guter Anlass, den Stromanbieter zu wechseln. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Stromverbrauch ermitteln und worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln und kündigen.

Ermitteln Sie Ihren Stromverbrauch

Bevor Sie die aktuellen Strompreise vergleichen, schauen Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung nach, wie viele Kilowattstunden Sie im Jahr verbraucht haben. Danach könne Sie Angebote verschiedener Stromanbieter in Ihrer Region/Stadt einholen, gut vergleichen und besser beurteilen.

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Informationen über Stromanbieter sammeln

Im Internet gibt es zahlreiche Strompreisrechner, mit denen Sie den günstigsten Anbieter ermitteln können. Auch Ökostromangebote finden sich mittlerweile in allen Vergleichsrechnern.

Für den Vergleichsrechner brauchen Sie Ihren Jahresverbrauch, den Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung finden. Den Preisvergleich sollten Sie immer auf Basis der Bruttopreise vornehmen.

Aber bedenken Sie: nicht immer ist der billigste Anbieter auch der beste! Und achten Sie am besten  auch auf die Herkunft und Zusammensetzung der Stromprodukte. Wertvolle Informationen erhalten Sie auch bei Verbraucherberatungsstellen oder auf den Websites der Stromversorger.

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Was sollte ich bei einem Stromanbieterwechsel beachten?

Bei Supersparangeboten und Festpreisangeboten sollte man grundsätzlich vorsichtig sein. Vergleichen Sie immer auch die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen und versuchen Sie, flexibel zu bleiben. Strompakete (Einkauf einer fest vereinbarten Strommenge) und Tarife mit Vorauskasse sollten Sie besser vermeiden.

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Vertragsunterlagen für den Stromanbieterwechsel

Wenn Sie sich für einen Stromanbieter und den entsprechenden Tarif entschieden haben, können Sie alle Formalitäten gleich online erledigen. Oder sich die Unterlagen herunterladen bzw. zuschicken lassen.

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Wie kündige ich bei meinem alten Stromversorger?

In der Regel müssen Sie dem alten Stromversorger nicht kündigen. Sie müssen sich nur einen neuen Stromanbieter suchen und mit diesem einen Vertrag abschließen. Alle weiteren Formalitäten (Kündigung bei Ihrem vorherigen Versorger etc.) erledigt dann der neue Stromlieferant für Sie. Sie laufen auch kein Risiko, plötzlich im Dunkeln zu sitzen, da der lokale Stromversorger gesetzlich verpflichtet ist, alle Haushalte mit Strom zu versorgen. Wichtig: Es dürfen keine offenen Rechnungen oder ein langfristiger Vertrag beim bisherigen Versorger existieren, sonst kann der Wechsel verweigert werden.

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Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?

Nutzen Sie die Grundversorgung, so beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. Ansonsten gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus Ihrem abgeschlossenen Vertrag, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim alten Stromversorger aufgrund einer Preiserhöhung?

Bei einer angekündigten Preiserhöhung Ihres Stromlieferanten haben Sie oftmals eine 14-tägige Kündigungsfrist. Dieses Sonderkündigungsrecht sollten Sie, falls angeboten, umgehend in Anspruch nehmen. Möglicherweise verlängert sich Ihr sonst bestehender Vertrag um 6 – 12 Monate. Dadurch ist dann ein Stromanbieterwechsel vorerst nicht möglich.

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Was kostet der Wechsel des Stromlieferantens?

Der Stromanbieterwechsel ist kostenlos.

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Wie lange dauert der Stromversorgerwechsel?

Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Anbieterumstellung in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern.

Bitte beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen dauert.

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Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Bei einem Einzug in die neue Wohnung entsteht automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Dieser ist mit einer vierwöchigen Frist zum Ende des Kalendermonats kündbar. Sie können sich aber schon vor dem Umzug für einen Wunschanbieter entscheiden, so dass die Strombelieferung durch den Stromlieferanten direkt mit dem Einzug beginnt. In diesem Fall sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen für den neuen Stromlieferanten so schnell wie möglich erfolgen.

Sollten Sie in Ihrer alten Wohnung schon einen Sondervertrag gehabt haben, also nicht vom Grundversorger beliefert worden sein, dann achten Sie auf Ihre Kündigungsfristen! Falls Sie in eine andere Region ziehen, fragen Sie den Stromlieferanten am neuen Wohnort, wer den alten Vertrag kündigt.

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Welche Angaben benötigt der neue Stromversorger?

Neben Ihren persönlichen Daten benötigen Sie nur wenige Informationen, die Sie alle auf Ihrer letzten Stromrechnung finden:
- Zählernummer
- Kundennummer
- Jahresverbrauch in Kilowattstunden
- Name des bisherigen Stromlieferanten und Netzbetreibers

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Was ist der Unterschied zwischen Grundversorger, Netzbetreiber und Stromlieferant?

Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Häufig ist dies das örtliche Stadtwerk. Der Grundversorger ist verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen zu beliefern. Häufig sind der Grundversorger und der Netzbetreiber identisch. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. Der Stromanbieter bzw. Stromlieferant hingegen für die Lieferung des Stroms, auch ohne eigenes Verteilnetz. Der Stromlieferant zahlt für die Nutzung an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgeld.

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Was passiert, wenn sich mein Stromverbrauch im nächsten Jahr ändert?

Sie erhalten jedes Jahr eine Endabrechnung, in der Ihnen die Höhe des tatsächlichen Verbrauchs mitgeteilt wird. Daraufhin werden die Abschläge für das folgende Jahr angepasst.

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Wann zahle ich Sonderabschläge?

Bei manchen Stromanbietern wird z. B. bei Vertragsbeginn ein einmaliger Sonderabschlag verlangt. Dafür bekommt der Kunde während der Vertragslaufzeit einen günstigeren Preis. Der Sonderabschlag wird am Ende des Vertragsverhältnisses zurückerstattet oder mit den Abschlagszahlungen verrechnet. 

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Sind aufgrund eines Wechsels Änderungen am Zähler oder an den Leitungen notwendig?

Technische Arbeiten, z. B. am Stromzähler sind nicht notwendig. Die Wartung und Ablesung erfolgt sogar weiterhin über den Netzbetreiber. 

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An wen wende ich mich bei technischen Fragen in Bezug auf Zähler oder Leitungen?

Für alle technischen Fragen ist weiterhin der lokale Versorger/Netzbetreiber zuständig. Dies gilt auch für den Fall eines Stromausfalls oder einer anderen Störung. 

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Muss ich meinen Vermieter über einen Wechsel informieren?

Nur, wenn Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter erhalten, zum Beispiel bei einer Warmmiete. Dann ist der Vermieter Vertragspartner des Stromlieferanten.

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