Umzugskosten absetzen von der Steuer

Wenn Sie beruflich bedingt umziehen, können Sie in der nächsten Steuererklärung einige Umzugskosten absetzen und im Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich den Umzug bei den Werbungskosten geltend machen. Aber auch bei einem privaten Umzug können Sie in einigen Sonderfällen Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen.
Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?
- Die Arbeit wird zum ersten Mal aufgenommen (also nach Ausbildung, Studium etc.).
- Die neue Arbeit wird in einer anderen Stadt aufgenommen.
- Durch den Umzug verkürzt sich der Weg zum Arbeitsplatz erheblich (Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt muss sich täglich um mindestens eine Stunde verringern).
- Der Wohnungswechsel wird im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt (Räumung oder Bezug von Dienstwohnungen, um die Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers zu gewährleisten).
- Eine beruflich bedingte Zweitwohnung wird aufgegeben und eine Familienwohnung bezogen (wodurch die doppelte Haushaltsführung entfällt).
Erstattet der Arbeitgeber Umzugskosten, so bleibt die Summe bis zur Pauschalbetragsgrenze lohnsteuerfrei. Zusätzliche Beträge gelten jedoch wieder als Werbungskosten.
Welche Pauschalsätze gibt es?
Ohne Einzelkostennachweis zahlt das Finanzamt Pauschalbeträge von 1.256 EUR für Verheiratete, 628 EUR für Ledige und 277 EUR für jedes weitere umziehende Familienmitglied (Stand 2009).
Hier eine Übersicht über geltende Pauschalgrenzen für durch Belege nachzuweisende Umzugskosten. Darüber hinaus gehende Kosten werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
Treibstoff bei Besichtigungsfahrten | pro Kilometer 0,30 Euro |
Neue Heizung | pro Raum 164 Euro |
Neuer Herd | 230 Euro |
Nachhilfeunterricht | 1.584 Euro |
Verpflegungskosten pro Tag bis zu | 20,00 Euro |
Weitere von der Steuer absetzbare Umzugskosten
Hier eine Übersicht über geltende Pauschalgrenzen für durch Belege nachzuweisende Umzugskosten. Darüber hinaus gehende Kosten werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
Treibstoff bei Besichtigungsfahrten |
| pro Kilometer 0,30 Euro |
Neue Heizung | pro Raum 164 Euro | |
Neuer Herd | 230 Euro | |
Nachhilfeunterricht | 1.584 Euro | |
Verpflegungskosten pro Tag | bis zu 20 Euro |
Doppelte Mietzahlungen
Bis zu drei Monatsmieten für die neue und sechs Monatsmieten für die alte Wohnung können Sie von der Steuer absetzen, wenn die neue Wohnung erst spät bezogen oder der Mietvertrag der alten Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte.
Maklergebühren
Für den Verkauf der alten Wohnung können Sie keine Kosten geltend machen. Allerdings sind für die Vermittlung der neuen Wohnung anfallende Maklergebühren steuerlich absetzbar.
Renovierungskosten
Grundsätzlich werden Kosten für das Renovieren der Wohnung nicht anerkannt. Allerdings gilt dies nicht für Schönheitsreparaturen. Hierzu zählen:
- Streichen oder Tapezieren von Zimmerdecken und Wänden
- Streichen der Heizkörper
- Streichen von Innentüren
- Streichen der Fenster und Außentüren von innen
Diese können Sie problemlos absetzen. Außerdem können einige Renovierungskosten beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses als "Herstellungsaufwand vor Einzug" abgesetzt werden, wenn der Vermieter die Renovierungen durchführt und dann auf den Kaufpreis aufschlägt.
Transport- und Fahrtkosten
Die Kosten für die Spedition sind absetzbar. Bei einem Umzug ins Ausland sind die Transportkosten bis zum Grenzort absetzbar. Trinkgelder für die Möbelpacker werden vom Finanzamt akzeptiert.
Wenn für den Umzug ein Mietwagen und tatkräftige Freunde/Bekannte in Anspruch genommen werden, können die Kosten nach Vorlage der entsprechenden Quittungen ebenfalls abgesetzt werden.
Übernachtungskosten
Übernachtungskosten werden gegen Nachweis für maximal zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage angerechnet.
Wohnungssuche
Fahrten zur Besichtigung einer potentiellen neuen Wohnung können abgesetzt werden. Dabei werden die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis erstattet oder - bei Autofahrten - pauschal ungefähr 0,30 Euro pro Kilometer berechnet.
Alternativ erkennt das Finanzamt das günstigste Ticket für die Fahrt mit Bus oder Bahn an. Zu beachten ist jedoch, dass maximal zwei Fahrten von einer Person bzw. eine Fahrt von zwei Personen angerechnet werden. Die Besichtigungsreisen werden unabhängig davon anerkannt, ob die Wohnungssuche erfolgreich war oder nicht.
Auch andere bei der Wohnungssuche entstehende Kosten können gegen Beleg abgesetzt werden. Hierunter fällt z.B. die Schaltung von Zeitungsanzeigen.
Zweitwohnung
Bei Bezug einer Zweitwohnung können die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche abgesetzt werden. In diesem Fall werden auch die in den ersten drei Monaten anfallenden Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft (Hotel, Pension oder eigene Wohnung) anerkannt.
Weitere von der Steuer absetzbare Kosten
- Abbau, Abnahme, Anschluss, Anbringen von Herden, Heizgeräten, Beleuchtungsanlagen
- Einbau eines Wasserenthärters für Geschirrspülmaschinen
- Ersatz, Änderung, Abbau und Anbringen von Rundfunk- und Fernsehantennen
- Umschreiben von Personalausweis und Pkw
- Anschaffung und Anbringen der amtlichen Kennzeichen von Pkw, Telefonanschluss oder Übernahme eines Anschlusses
- Auslagen für Schulbücher und Umschulungsgebühren, die durch den Schulwechsel der Kinder verursacht werden
- Anschaffung von Mülltonnen in der am neuen Wohnort vorgeschriebenen Form
- Werbungskosten: als Werbungskosten gelten z.B. Abmelden und Anschluss des Telefons, Beförderungs- und Reisekosten, Mietentschädigung und Wohnungsvermittlungsgebühren.

