Zusammenziehen mit dem Partner
Wenn zwei Menschen beschließen zusammenzuziehen, heißt es auch, zwei unterschiedliche Haushalte unter ein Dach zu bringen. Der Organisationsaufwand für die erste gemeinsame Wohnung ist dabei nicht zu unterschätzen: Welche Möbel sind doppelt, welche müssen neu angeschafft werden? Suchen Sie eine neue Wohnung oder ziehen Sie zum Partner? Und welche Versicherungen können Sie zusammenlegen?
Unsere Tipps helfen Ihnen, den Zusammenzug problemlos zu meistern.
Vor dem Zusammenziehen
Bevor Sie in die konkrete Umzugsplanung einsteigen, überlegen Sie sich, was für Sie und Ihren Partner beim Zusammenziehen wichtig ist:
- Ziehen Sie in die Wohnung Ihres Partners oder mieten Sie eine neue Wohnung? Eine neue Wohnung hat den Vorteil, dass Sie gemeinsam ein neues Zuhause aussuchen und gestalten.
- Wie viel Platz braucht jeder für sein Wohlbefinden?
- Wie möchten Sie sich einrichten? Der eine möchte auf die Blümchen-Gardine nicht verzichten, der andere nicht auf die Modellauto-Sammlung. Um späteren Streit auszuschließen, diskutieren Sie dies am besten vor dem Umzug.
Adressänderung
Über ihre neue Adresse der ersten gemeinsamen Wohnung sollten alle wichtigen Behörden informiert werden.
GEZ
Nutzen Sie nach dem Zusammenziehen nur ein TV- und Radiogerät, müssen Sie auch nur einmal GEZ-Gebühren zahlen.
Haushaltskonto
Überlegen Sie sich, ob für Sie ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Strom, Telefon etc. sinnvoll ist. So werden die gemeinsamen Festkosten immer zu fairen Teilen bezahlt. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Geldinstitut, wie und mit welchen Konditionen Sie ein Haushaltskonto eröffnen können.
Mietvertrag
Sicher denkt kaum jemand beim Zusammenziehen an Trennung. Jedoch empfiehlt es sich, den Mietvertrag gemeinsam zu unterschreiben. Bei einer eventuellen Trennung kann dieser dann nur gemeinsam gekündigt werden.
Möbel ausrangieren
Überlegen Sie gemeinsam, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände doppelt sind und welche neu angeschafft werden sollten. Machen Sie sich dazu am besten eine Liste.
Nachsendeauftrag
Mit einem Nachsendeauftrag erreicht Sie Ihre Post auch im neuen Zuhause, dieser muss mindestens fünf Werktage vor dem Umzug erteilt werden.
Umzugskartons richtig packen
Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie Ihre Einrichtungsgegenstände in Umzugskartons packen - wir haben jede Menge Tipps für Sie dazu.
Urlaub
Nehmen Sie sich nach dem eigentlichen Umzugstermin, wenn möglich, noch zusätzlich ein paar Tage Urlaub. Dann können Sie in aller Ruhe zusammen die Kartons auspacken, sich ans Zusammenleben gewöhnen und die gemeinsame Wohnung genießen!
Versicherungen zusammenlegen
Um doppelte Kosten zu vermeiden, können Sie Ihre Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung zusammenlegen. Beim Zusammenziehen (oder einer Heirat) haben Sie die Möglichkeit, jeweils den "neueren" Vertrag außerordentlich zu kündigen. Achten Sie bei der privaten Haftpflichtversicherung darauf, dass beide Partner im Vertrag genannt sind.
Zweitwagen
Haben Sie beide ein Auto, ist es möglich, eines davon als Zweitwagen anzumelden. Die Partnerregelung bei der Kfz-Versicherung gilt nämlich nicht nur für Eheleute. Das verschafft auch eheähnlichen Lebensgemeinschaften Vorteile bei den Beiträgen und der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse.
Rechnen Sie aber im Zweifelsfall immer nach und erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, was für Sie und Ihren Partner günstiger ist.

