Weitere Behörden und Institutionen

Denken Sie auch daran, bei einem Umzug offizielle Stellen und Behörden wie die Rentenversicherung, das Sozialamt oder das BAföG-Amt über Ihre neue Adresse zu informieren. 

 

Rentenversicherung

Selbständige, Arbeitslose ohne Leistungsbezug und Rentner müssen der Rentenversicherung selbstständig den Umzug melden.

GEZ Gebühreneinzugszentrale

GEZ-Formulare, mit denen Sie sich nach einem Umzug bei der GEZ ummelden können. Wann ist eine GEZ-Befreiung möglich?

BAföG

Beziehen Sie BAföG oder zahlen Sie es bereits zurück? Dann müssen Sie dem BAföG-Amt oder Bundesverwaltungsamt Ihre neuen Adresse mitteilen.

Sozialamt

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, sollten Sie unbedingt dem Sozialamt Ihren Umzug melden.

Hochschulverwaltung

Studenten sollten ihre neue Adresse dem Studentensekretariat melden.