Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt
Wer in Deutschland wohnt muss per Gesetz das Einwohnermeldeamt über seinen Umzug informieren. Wenn Sie in eine neue Gemeinde ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz dort beim Bürgeramt anmelden. Wenn sie innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie Ihren Wohnort ummelden beim bisherigen Einwohnermeldeamt
Wohnsitz anmelden ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Anmeldung des Wohnsitzes und beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist per Gesetz vorgeschrieben und in den meisten Bundesländern noch kostenfrei, aber in einigen Orten wird bereits eine geringe Verwaltungsgebühr erhoben. Wer beispielsweise nach Hamburg zieht, muss bei der Wohnsitz-Anmeldung derzeit 6 Euro zahlen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden möchten, nehmen Sie daher für alle Fälle etwas Bargeld mit. Weiterhin sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis(e) der anzumeldenden Person(en)
- Meldeformular
Muss ich persönlich zum Einwohnermeldeamt?
Das persönliche Erscheinen auf dem Einwohnermeldeamt bleibt Ihnen bei der Anmeldung Wohnsitz in der Regel nicht erspart, da hierbei auch Ihr Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift versehen wird. Mitunter akzeptieren die Behörden aber auch eine postalische Anmeldung, zum Beispiel in Bayern. Hier genügt es, das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular des neuen Wohnortes auf dem Postweg an das zuständige Einwohnermeldeamt zu schicken. Fügen Sie dem Schreiben bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die dann noch notwendige Aktualisierung Ihrer Anschrift im Personalausweis können Sie beim nächstmöglichen Behördengang erledigen.
Wohnsitz anmelden innerhalb von einer Woche nach Umzug
Falls Ihr Umzug einen Ortswechsel beinhaltet, melden Sie sich bitte innerhalb von einer Woche nach Einzug beim neuen Bürgeramtan. Manche Gemeinden geben Ihren Neubürgern hierfür auch zwei Wochen Zeit, aber im Regelfall beträgt die Anmeldefrist lediglich eine Woche. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Die Fälligkeit und Höhe einer solchen Strafzahlung liegen aber im Ermessen Ihres Einwohnermeldeamts.
Das Wohnsitz anmelden ist aber darüber hinaus auch Voraussetzung für weitere Behördenakte wie zum Beispiel das Zulassen eines Kfz (Link setzen zu „Kfz-Zulassung“) der Erwerb eines Führerscheins, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Zustellung der Lohnsteuerkarte. Erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht oder verspätet, kann dies zu Problemen bei den genannten Amtsvorgängen führen.
Wohnsitz anmelden durch Vertreter
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Anmeldung Ihres Wohnsitzes persönlich vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Originalunterlagen eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. In Hessen und in Bayern muss die Vollmacht sogar beglaubigt sein. Allerdings bietet Bayern auch die Möglichkeit, den Wohnsitz bequem postalisch anstatt persönlich anzumelden (siehe obigen Absatz).
Das Meldeformular muss allerdings in der Regel persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gilt also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Anmeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Anmelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt durchführt.
Vermieter-Bestätigung nicht mehr notwendig
Die früher notwendige Einzugsbestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 weggefallen.
Mehrere Wohnungen - Hauptwohnsitz anmelden
Falls Sie mehrere Wohnungen bewohnen, müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diesen anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Auch hier gibt es für Familien eine Ausnahme: Leben Sie in einer Familie, ist Ihr Hauptwohnsitz immer der Familienwohnsitz.

