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Umzug und Arbeitsamt: Umzugskosten & Meldepflichten mit ALG I

Person öffnet einen Briefkasten und nimmt Post heraus
lolostock, iStock 2018

Umzug und Arbeitsamt: Wichtige Fragen im Überblick

Worauf sollte ich als ALG I-Empfänger beim Umzug achten?

Wenn Sie bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie dort jeden Umzug melden. Ziel ist, dass die Arbeitsagentur – von vielen noch Arbeitsamt genannt – Sie schnell und sicher mit neuen Informationen versorgen kann.

Das Arbeitsamt unterstützt Sie außerdem in bestimmten Fällen bei den Umzugskosten. Dafür muss der Umzug jedoch von der Arbeitsagentur als notwendig eingestuft werden.

Kündigung des Jobs wegen Umzugs: Erhalte ich weiter Arbeitslosengeld?

Keine Sperrzeit beim Zusammenziehen mit dem Partner: Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, ob mit oder ohne bevorstehende Hochzeit, gilt dies als wichtiger Grund für die Beendigung Ihrer Arbeit, und es wird keine Wartezeit angewendet.

Keine Sperrzeit bei Umzug wegen Kindererziehung: Das Gleiche gilt, wenn ein Umzug für die gemeinsame Kindererziehung notwendig ist, insbesondere wenn Ihr Partner zuvor woanders gelebt hat. Dies gilt auch, wenn das Kind nur von einem von Ihnen stammt. In solchen Fällen sprechen die Gerichte von einer 'ernsthaften und langfristigen Erziehungsgemeinschaft'.

Andere mögliche Gründe für einen Umzug: Es gibt auch andere mögliche Gründe für einen Umzug, wie Scheidungsverfahren, gesundheitliche Probleme, Pflege eines Verwandten, Wohnsituation oder Schwangerschaft. Hier wägt die Arbeitsagentur je nach individuellem Fall ab, inwieweit eine Sperrzeit anfällt oder nicht.

 

Umzugskosten: Wann das Arbeitsamt zahlt

Den Umzug bezahlt das Arbeitsamt – das gilt bei ALG I nicht automatisch. Sie haben einen neuen Job in Aussicht, für den Sie zwingend in eine andere Stadt umziehen müssen? Dann stehen Ihre Chancen auf Unterstützung vom Arbeitsamt allerdings recht gut.

Sind Sie Kunde beim Jobcenter und beziehen Bürgergeld, dann können auch Umzugskosten übernommen werden, wenn das Jobcenter den Umzug in eine günstigere Wohnung fordert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Neuer Job: Unterstützung vom Arbeitsamt bei den Umzugskosten

Endlich: die ersehnte Zusage für den neuen Job, der genau zu Ihnen passt und Ihre Arbeitslosigkeit beendet. Das Problem: Sie müssen dafür in eine andere Stadt ziehen und haben keine Rücklagen mehr, um den Umzug zu bezahlen.

Zwei Frauen schütteln sich die Hände
Zusage zum neuen Job? Glückwunsch! Jetzt ist Kistenpacken angesagt!

In diesem Fall kann das Arbeitsamt oft finanzielle Hilfe gewähren. Denn natürlich ist die Arbeitsagentur daran interessiert, dass Sie den neuen Job auch antreten können. Schließlich müssen Sie dann keine ALG-I-Leistungen mehr in Anspruch nehmen.

Ob die Voraussetzungen für den Umzugszuschuss vom Arbeitsamt erfüllt sind, prüft der Sachbearbeiter im Einzelfall. Wichtig ist dabei vor allem die Entfernung: Wenn Sie vom alten Wohnort zum neuen Job unverhältnismäßig weit pendeln müssten, sieht das Arbeitsamt den Umzug als notwendig an.

Gemäß § 140 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) gelten in diesem Fall Pendelzeiten von bis zu 2,5 Stunden pro Tag bei Vollzeitjobs als zumutbar. Bei täglicher Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden sind es 2 Stunden Pendelzeit.

Hilfe vom Arbeitsamt: Vermittlungsbudget statt Umzugskostenbeihilfe

Wenn das Arbeitsamt bei der Finanzierung des Umzugs half, nannte sich das bis 2008 Umzugskostenbeihilfe – kurz oft auch Umzugsbeihilfe genannt. Die gibt es nicht mehr, stattdessen fließt Geld aus dem sogenannten Vermittlungsbudget gemäß § 44 SGB III.

Sieht die Arbeitsagentur den Umzug für den neuen Job als notwendig an, dann übernimmt sie die Umzugskosten, die sie als angemessen betrachtet. Genauere Bestimmungen gibt es nicht, es kommt also stark auf den Einzelfall an.

  • Allgemein geht die Arbeitsagentur davon aus, dass der Umzug kostengünstig selbst erledigt wird. Soll ein Umzugsunternehmen beauftragt werden, verlangt sie mindestens 3 Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter.
  • An Kosten für Umzugskartons und den Möbelabbau beteiligt sich die Arbeitsagentur nicht.
  • Geld für die Renovierung der neuen Wohnung und für die Mietkaution kann die Arbeitsagentur auf Antrag als Darlehen zur Verfügung stellen. Es muss zurückgezahlt werden, sobald Sie wieder Geld verdienen.

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PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns. Zur Umzugsmitteilung!

Umzug und ALG I: Ihre Meldepflicht bei der Arbeitsagentur

Ihren Umzug müssen Sie der Arbeitsagentur rechtzeitig melden. Denn auch bei einer Adressänderung muss das Arbeitsamt Sie zuverlässig per Post erreichen können. Sie müssen täglich Briefe vom Arbeitsamt zur Kenntnis nehmen können, um zum Beispiel auf fristgebundene Aufforderungen reagieren zu können.

Informieren Sie daher Ihr zuständiges Arbeitsamt sofort, wenn Sie Ihre neue Adresse kennen, spätestens aber eine Woche vor dem Umzug. Das geht am einfachsten mit dem entsprechenden Formular, der Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur.

Umzug und ALG I: Was Sie noch beachten müssen

Auch als Empfänger von Arbeitslosengeld I dürfen Sie selbstverständlich umziehen, wann und wohin Sie möchten – das kann Ihnen das Arbeitsamt nicht verbieten.

Ziehen Sie weiter weg, dann wird automatisch eine andere Arbeitsagentur für Sie zuständig. Ihr bisheriges Arbeitsamt teilt Ihnen mit, welche das ist. Auch deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Adressänderung dort bekannt geben.

Wenn Sie der Arbeitsagentur Ihren Umzug zu spät melden, verlieren Sie einen Teil Ihres Arbeitslosengeldanspruchs – vom Tag nach dem Umzug bis zum Tag der Änderungsmitteilung.

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