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Checkliste für das Zusammenziehen: Tipps für den Umzug zu zweit

Checkliste für das Zusammenziehen – Umzug zu zweit
iStock.com/SolisImages 2020

Wohnbedürfnisse: Wie soll die erste gemeinsame Wohnung aussehen?

Der Wohnungsmarkt ist schwierig und man kriegt nicht immer die Wohnung, die man sich erträumt hat. Aber überhaupt zu wissen, wie die Traumwohnung aussieht, ja, das wäre schon gut. Wenn sie nach einem stylishen Loft im Szeneviertel sucht und er nach einer Doppelhaushälfte am Stadtrand Ausschau hält, wird das nichts.

Klären Sie, was Ihnen wichtig ist. Dann können Sie überlegen, bei welchen Punkten Sie Kompromisse machen können. So haben Sie am Ende eine Vorlage für die erfolgreiche Wohnungssuche und werden beide glücklich mit der ersten gemeinsamen Wohnung.

Beispiele für Dinge, die Sie vorab klären sollten:

  • Entfernung der neuen Wohnung zum Arbeitsplatz
  • Wohngegend
  • Zimmerzahl
  • bevorzugte Badezimmerausstattung (Dusche, Wanne etc.)
  • ggf. Stellplatz fürs Auto

Denken Sie dabei ruhig auch schon ein kleines bisschen weiter: Wenn z. B. klar ist, dass Sie bald Kinder wollen, lohnt sich der Umzug in die 1,5-Zimmer-Wohnung wohl eher nicht.

Unabhängig davon, wie Ihre Traumwohnung aussehen soll, müssen Sie sich fragen: Was können wir uns gemeinsam leisten?

Auch wenn es später darum geht, die Wohnung einzurichten, sind Kommunikation und Kompromisse gefragt – schließlich müssen sich beide wohlfühlen.

Finanzen: Wie teilen wir die Kosten?

Zusammenziehen macht das Wohnen pro Kopf günstiger, weil fixe Posten wie Miete, Strom, Heizung oder Internet nicht mehr doppelt anfallen. Trotzdem muss geklärt werden, wie die Kosten geteilt werden:

  • Verdienen beide etwa gleich gut, bietet sich 50/50 an.
  • Verdient ein Partner deutlich mehr, kann es eine Option sein, dass er/sie entsprechend mehr zu Miete und Nebenkosten beisteuert. Selbstverständlich ist das aber nicht. Reden Sie darüber!

 

Nur weil Sie in eine gemeinsame Wohnung ziehen, werden Sie noch nicht gleich Ihre kompletten Finanzen zusammenlegen. Der Mittelweg: ein gemeinsames Haushaltskonto, auf das jeden Monat ein fester Betrag eingezahlt wird und auf das beide Zugriff haben.

Mit großen Investitionen – z. B. in teure Möbel – warten Sie am besten noch ein bisschen, bis sich das Zusammenleben bewährt hat. Sind doch größere Anschaffungen fällig, sollten Sie auf jeden Fall die Quittungen aufheben.

Mietvertrag: Was ist rechtlich wichtig?

Im Mietvertrag sollten immer beide Partner stehen – dann haften nämlich beide gemeinsam und auch eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Das ist besonders wichtig, falls es mit der Zweisamkeit auf Dauer doch nicht klappt.

Aber wie ist das, wenn einer in die Wohnung des anderen zieht? Geht das einfach so? Grundsätzlich ja, wichtig ist aber, dass Sie vor dem Zusammenziehen den Vermieter informieren. Der darf den Einzug des Partners auch nur in absoluten Ausnahmefällen verbieten – z. B. wenn der neue Freund ein verurteilter Schwerverbrecher ist. Den Mietvertrag kann man übrigens ganz unproblematisch um einen zweiten Mieter erweitern. Dafür reicht ein formloses Schreiben samt Unterschrift aller Beteiligten.

 

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PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie hier. Zum Nachsendeauftrag!

Allgemeine Aufgaben für den Umzug zu zweit

  • Umzugsmitteilung und/oder Nachsendeauftrag: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Post Sie auch an der neuen Adresse erreicht
  • Ummelden den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) nicht vergessen:
    Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung berechnet. Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) bezahlen.
  • Prioritäten erstellen:
    Welche Möbel/Gegenstände sind für Sie unverzichtbar und bei welchen können Sie beim Zusammenziehen Kompromisse schließen?
  • Informationen zu steuerlichen Vorteilen einholen

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Alte und neue Wohnung

  • Auswahl des neuen Zuhauses
    Schauen Sie sich lieber eine Wohnung mehr als zu wenig an und besprechen Sie Ihre Vorstellungen von der Einteilung der Wohnräume und der Gestaltung. Hier Wohnung finden!
  • Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen
    Auf diese Weise sind Sie gleichberechtigte Mieter und haften auch gemeinsam.
  • Listen erstellen: Was ist da, was wird neu gebraucht, was ist übrig?
    Überlegen Sie, was neu angeschafft werden muss und was ggf. doppelt vorhanden und verkauft oder verschenkt werden kann.
  • Umzugsreihenfolge festlegen
    Wenn Sie aus zwei Wohnungen in eine neue Wohnung ziehen, überlegen Sie, in welcher Reihenfolge sinnvollerweise umgezogen werden soll.
  • Versicherungen zusammenlegen
    Prüfen, welche Versicherungen zusammengelegt werden können und überflüssige Versicherungen rechtzeitig kündigen Hausratsversicherung für die neue Wohnung abschließen.
  • Ggf. Zweitwagen anmelden
  • Telefon- und Internetverträge zusammenführen
    Prüfen Sie, ob Sie Ihren Telefonvertrag sowie Internet­anschluss vorzeitig kündigen können. Kann Ihr Anbieter Ihren Vertrag auch am neuen Wohnort erfüllen, läuft der Vertrag weiter. Bietet das Unternehmen die Leistung dort nicht an, können Sie mit einer bestimmten Frist vorzeitig kündigen. Viele Anbieter reagieren aber kulant auf Anfragen, besonders, wenn beide Partner beim selben Unternehmen Kunde sind. Informieren Sie Ihre Anbieter rechtzeitig über den Zeitpunkt Ihres Umzugs und fordern Sie sie auf mitzuteilen, ob sie am neuen Wohnort ihre Dienste in gewohnter Qualität und Umfang anbieten. Sollte eine solche Leistung nicht möglich sein, kündigen Sie die bestehenden Verträge mit Verweis auf den Umzug nachweislich, d.h. per Einschreiben mit Rückschein.

Nach dem Umzug: Tipps zum Zusammenleben

Bisher hatte jeder seinen eigenen Haushalt und konnte so ordentlich oder schludrig sein, wie er wollte. Nun müssen sich beide miteinander arrangieren. Damit das keinen Stress gibt, klären Sie am besten vorher, wer zukünftig für welche Aufgaben zuständig ist – das betrifft Kochen und Putzen genauso wie Einkaufen oder Gassigehen.

Putzpläne erinnern zwar erst mal ziemlich an studentische WG-Zeiten, sind aber eine gute Sache, bis man einen gemeinsamen Rhythmus gefunden hat. Dann muss nämlich keiner persönlich nörgeln.

Junge Frau sitzt in chaotischem Wohnzimmer auf der Couch
Ordnung ist ja ein sehr relativer Begriff – und in der gemeinsamen Wohnung oft ein Streitthema.

Alltag: Wie bleibt die Liebe frisch?

Beim Zusammenziehen ist die gemeinsame Wohnung noch ein Liebesnest. Aber mit dem Alltag kommt Menschliches, Allzumenschliches. Zwischen haarigem Abflusssieb und hochgeklappter Klobrille lässt sich die Romantik manchmal nur schwer aufrechterhalten. Und das wird auch nicht besser, wenn man 24 Stunden am Tag aufeinander hockt. Deshalb:

  • Persönliche Freiräume beibehalten: Gehen Sie weiter getrennten Hobbys und Verabredungen nach.
  • Rückzugsräume schaffen: Auch wenn beide zu Hause sind, muss es eine Option zum Alleinsein geben.
  • Dates: Verabreden Sie sich auch nach dem Zusammenziehen noch mit Ihrem Partner, statt im Alltag zu versumpfen, weil man sich ja eh schon sieht.

Schiefer Haussegen: Was, wenn es doch nicht klappt?

Irgendwie will sich kein harmonisches Miteinander in der neuen Wohnung einstellen und Sie streiten mehr denn je? Und das, obwohl Sie sich nach wie vor lieben? Dann war das Zusammenziehen vielleicht noch zu früh – wann der richtige Zeitpunkt für die erste gemeinsame Wohnung ist, dafür gibt es leider kein Patentrezept. Die Lösung: Trauen Sie sich, sich noch mal räumlich zu trennen, um emotional zusammenzubleiben.

Oder vielleicht ist die Wohnsituation einfach nicht ideal: Ganz oft ist es kritisch, wenn die Partner nicht gemeinsam eine neue Wohnung suchen, sondern einer zum anderen zieht und sich dort wenig verändert. Da entsteht schnell das Gefühl, in der eigenen Wohnung nur zu Gast zu sein. Lösungsmöglichkeiten: Gestalten Sie die bestehende Wohnung gemeinsam von Grund auf neu oder ziehen Sie noch mal zusammen um.

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