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Gasanbieter wechseln: Tipps zu Kündigung & Preisvergleich

Gasanbieter wechseln Tipps
DGLimages, iStock 2018

 

Gasanbieter wechseln: Wann lohnt sich das und wann ist es möglich?

Wenn Sie Kunde beim örtlichen Grundversorger (z. B. den Stadtwerken) sind, lohnt sich der Gasanbieterwechsel für Sie vermutlich in jedem Fall. Denn dort sind die Preise meist am höchsten.

Aber auch sonst sollten Sie sich mindestens einmal pro Jahr über die aktuelle Preisentwicklung bei Gas (und auch Strom) informieren. Vor allem, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht oder sich Ihre Vertragslaufzeit langsam dem Ende zuneigt, können Sie durch einen Wechsel Geld sparen.

Wann kann ich den Gasanbieter wechseln?

Leider nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Sie müssen die geltende Kündigungsfrist einhalten.

  • In der Grundversorgung beträgt sie normalerweise nur 4 Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats.
  • Bei einem anderen Anbieter gelten die Kündigungsfristen aus Ihrem Vertrag bzw. den AGB. Üblich sind Fristen ab 6 Wochen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Bei einer angekündigten Preiserhöhung Ihres alten Gasanbieters haben Sie häufig eine 14-tägige Kündigungsfrist. Dieses Sonderkündigungsrecht sollten Sie umgehend in Anspruch nehmen. Möglicherweise verlängert sich Ihr bestehender Vertrag sonst um 6 bis 12 Monate, wodurch ein Gasanbieterwechsel vorerst unmöglich wird.

Laufzeit, Prämie, Kündigungsfrist: Wie finde ich den besten Tarif?

Über Online-Preisvergleichsportale erfahren Sie, welche Gasversorger an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Ihr Tarif errechnet sich aus der Größe Ihrer Wohnung und Ihrem jährlichen Verbrauch – den finden Sie in Ihrer letzten Abrechnung.

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Damit Sie beim Anbieterwechsel nicht in die Kostenfalle tappen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Schauen Sie nicht nur auf den Preis für das erste Jahr – der ist meist besonders günstig –, sondern im Kleingedruckten auch auf den Preis für die Folgejahre.
  • Lassen Sie sich nicht durch lange Vertragslaufzeiten binden. Die Mindestlaufzeit sollte 1 bis 2 Jahre nicht überschreiten.
  • Die Kündigungsfrist sollte zum Vertragsende maximal 6 Wochen betragen.
  • Der Gasanbieter lockt mit einer hohen Prämie oder Bonuszahlung, wenn Sie bei ihm einen Vertrag abschließen? Dann ist der Tarif vermutlich spätestens ab dem zweiten Jahr eher teuer.
  • In diesem Zusammenhang: Ihr Tarif sollte eine mindestens einjährige Preisgarantie beinhalten.
  • Angebot mit Vorkasse sind nicht empfehlenswert, auch wenn sie günstig erscheinen: Geht der Gasanbieter vor Vertragsende in Insolvenz, ist das Geld wahrscheinlich weg.

Gasanbieter wechseln als Mieter

Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie vor dem Wechsel des Gasversorgers wissen, wer überhaupt dessen Vertragspartner ist: Sie oder Ihr Vermieter? Denn nur der Vertragspartner kann auch den Anbieterwechsel veranlassen.
  • Der Vermieter ist Vertragspartner? Das erkennen Sie z. B. daran, dass der Gasverbrauch zusammen mit den anderen Nebenkosten vom Vermieter abgerechnet wird. In diesem Fall müssen Sie den Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen, wenn Sie wechseln möchten.
  • Sie sind selbst Vertragspartner? Wenn Sie einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung haben und den Vertrag mit dem Gasanbieter selbst abgeschlossen haben, können Sie eigenständig zu einem anderen Anbieter wechseln. Sie müssen auch den Vermieter darüber nicht informieren.
Junges Paar sitzt mit Tablet-PC vor einem Heizkörper
Einfach den Gasanbieter wechseln: Wenn Sie als Mieter selbst Vertragspartner sind, hat der Vermieter dabei nicht mitzureden.

Schritt für Schritt: Wie wechsele ich den Gasversorger?

Sie haben den passenden Gasanbieter gefunden? Dann notieren Sie sich für den Wechsel zunächst Folgendes:

  • gewünschter Wechseltermin
  • Zählernummer und Zählerstand (beides steht auf Ihrem Gaszähler)
  • Name des örtlichen Versorgers
  • Kundennummer (Ihrer Gasrechnung zu entnehmen).

Anschließend können Sie den neuen Vertrag gleich online abschließen oder sich die Unterlagen herunterladen bzw. zuschicken lassen. Wenn Sie sich nach Vertragsschluss doch noch umentscheiden, dann steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Wie läuft die Kündigung beim alten Gasversorger?

In der Regel müssen Sie beim Gasanbieterwechsel nicht selbst kündigen. Der neue Gasanbieter übernimmt das meist für Sie.

Ab wann erhalte ich Gas vom neuen Anbieter?

Bis Sie vom neuen Gasanbieter beliefert werden, dauert es etwa 6 bis 10 Wochen. Damit ist die Wartezeit vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter gemeint. Beachten Sie auch die Kündigungsfrist Ihres alten Gasvertrages. Wenn dort die Vertragslaufzeit z. B. erst in 3 Monaten endet, dauert es entsprechend länger bis zum Wechsel.

Der Wechsel erfolgt immer zum Beginn eines neuen Monats. In der Phase der Umstellung müssen Sie nur abwarten. Sobald Sie den Gasanbieter gewechselt haben, erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Abschlussrechnung, die den Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt.

Sind nach dem Gasanbieterwechsel technische Änderungen nötig?

Technisch ändert sich nichts: Der Gaszähler und die Leitungen bleiben nach dem Wechsel im Besitz des örtlichen Versorgers. Der neue Gasanbieter mietet Gaszähler und Leitungen vom lokalen Versorger. Dafür muss kein Techniker ins Haus kommen.

Für alle technischen Fragen ist Ihr Ansprechpartner weiterhin der lokale Versorger. Auch wenn der gewählte Gasanbieter ausfällt, ist der örtliche Versorger zuständig.

Der Zählerstand wird entweder vom lokalen Versorger oder vom neuen Anbieter abgelesen.

Kessel auf einem Gasherd
Rein technisch ändert sich für Sie nach dem Gasanbieterwechsel nichts – aber das Portemonnaie wird entlastet.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Gasanbieter zufrieden sind und dieser auch Ihren neuen Wohnort beliefert, müssen Sie dort den Anschluss nur ummelden. Dazu geben Sie dem Anbieter am besten bereits ein paar Wochen vor dem Umzug Ihre neue Adresse durch und nennen den Umzugstermin.

Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug haben Sie, wenn

  • der aktuelle Anbieter an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar ist
  • oder dort höhere Preise gelten als bisher.

Achtung: Wenn Sie selbst noch keinen Gasanbieter beauftragt haben, entsteht bei Einzug automatisch ein Gasliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Dieser ist mit einer 4-wöchigen Frist zum Ende des Kalendermonats kündbar.

Sie können sich aber schon im Vorfeld für einen Wunschanbieter entscheiden, sodass die Gaslieferung durch den neuen Gaslieferanten direkt mit dem Einzug beginnt. In diesem Fall sollten Sie die Vertragsunterlagen für den neuen Gasanbieter so schnell wie möglich noch vor dem Umzugstermin unterschreiben.

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