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Hundesteuer

Hundesteuer abmelden: Wann und wie geht das?

Junge Frau liegt auf dem Bett mit ihrem Pudel im Arm
Rasulovs, iStock 2018

Wann muss man den Hund von der Hundesteuer abmelden?

Es gibt 2 Situationen, in denen Sie Ihren Hund abmelden müssen:

  • Sie ziehen mit dem Tier in eine andere Gemeinde.
  • Der Hund befindet sich nicht mehr in Ihrem Besitz.

Mögliche Gründe dafür sind:

 

  • Ihr Hund ist verstorben.
  • Sie mussten Ihren Hund ins Tierheim abgeben.
  • Sie haben Ihren Hund verkauft oder verschenkt.
  • Ihr Hund ist entlaufen und Sie gehen davon aus, dass er nicht wiederkommt.

Grundsätzlich haben Sie dann 2 Wochen Zeit für die Hundesteuerabmeldung. Wenn Sie die Frist verpassen, müssen Sie sonst noch für den vollen Monat die Steuern bezahlen.

Vergessen Sie nach Ihrem Umzug nicht, Ihr Haustier an Ihrem neuen Wohnort wieder anzumelden.

Apropos Umzug: Kennen Sie schon die kostenlose Umzugsmitteilung? Sie erhöht die Chance, ohne große Mühe möglichst viele Vertrags- und Kommunikationspartner über Ihre neue Adresse zu informieren.

Wo kann man die Hundesteuer kündigen?

Sie können Ihren Hund dort abmelden, wo Sie ihn auch angemeldet haben. Das ist für gewöhnlich das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. das Steuer- und Stadtkassenamt.

Kündigen im eigentlichen Sinne können Sie die Hundesteuer nicht. Schließlich handelt es sich um eine verpflichtende Abgabe und nicht um einen Vertrag, den Sie einfach beenden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer möglich!

In einigen Städten müssen Sie Ihren Hund zusätzlich auch in einem Hunderegister anmelden und ihn auch dort wieder abmelden, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen oder sich Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Besitz befindet.

Im Zweifel gibt es alle wichtigen Infos auf der Homepage Ihrer Stadt. Dort finden Sie oft auch ein Muster für die Abmeldung der Hundesteuer oder ein Formular, um Ihren Hund online abzumelden. In der Regel können Sie die Abmeldung auch telefonisch vornehmen. Wer mag, kann aber natürlich auch persönlich im zuständigen Amt vorbeischauen.

Pärchen und Hund schauen gemeinsam von oben in einen Umzugskarton hinein
Umzugstrubel für Hund und Herrchen: Anmelden, abmelden, ummelden – da heißt es: Durchblick bewahren!

Welche Unterlagen braucht man für die Hundesteuerabmeldung?

Was Sie auf jeden Fall brauchen, um Ihren Hund von der Steuer abzumelden:

  • Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
  • korrekt ausgefülltes Abmeldeformular
  • Hundesteuermarke

Davon abgesehen müssen Sie noch weitere Unterlagen oder Informationen vorlegen, je nachdem, was der Grund für die Hundesteuer-Abmeldung ist:

  • Todesfall: Kopie der tierärztlichen Todesbescheinigung
  • Verkauf des Hundes: Name und Anschrift des neuen Besitzers
  • Abgabe ins Tierheim: Kopie des Aufnahmeantrags
  • Umzug in andere Gemeinde: Mitteilung der Adressänderung

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Wenn Sie Ihren Hund online oder per Telefon abmelden, müssen Sie die Hundesteuermarke und die notwendigen Unterlagen per Post nachschicken.

Sie können auch eine andere Person bitten, die Abmeldung vorzunehmen – in diesem Fall geben Sie dieser Person einfach eine Vollmacht mit.

Bekommt man Hundesteuer zurück?

Die Hundesteuer wird immer für 6 oder 12 Monate gezahlt. Nach der Abmeldung Ihres Hundes bekommen Sie die Steuer anteilig zurück – sofern Sie dem zuständigen Amt fristgerecht alle nötigen Unterlagen übermittelt haben.

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