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Hundesteuer

Wann muss ich meinen Hund ummelden?

Hund guckt frech aus einem Umzugskarton
Lisa_Nagorskaya, iStock 2018

Umzug: Neue Adresse bei der Hundesteuer melden

Sofern Sie nach einem Umzug in derselben Gemeinde bleiben, können Sie Ihren Hund einfach ummelden. Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass die zuständige Behörde über Ihre Adressänderung Bescheid weiß. Andernfalls laufen vielleicht die Hundesteuerbescheide ins Leere.

Achtung: Ziehen Sie mit Ihrem Hund in eine andere Gemeinde, müssen Sie den Hund erst am alten Wohnort abmelden und dann im neuen Wohnort ganz neu anmelden. Für Vierbeiner sind die Behördengänge beim Umzug also gerne mal etwas aufwendiger als für Herrchen und Frauchen im Einwohnermeldeamt.

Tipp: Bei Behörden müssen Sie sich selbst melden, doch viele Ihrer Vertrags- und Kommunikationspartner erreichen Sie mit der kostenlosen Umzugsmitteilung! Und mit dem Nachsendeservice bekommen Sie sogar Post, die noch an die alte Adresse geschickt wurde.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder verschenken, müssen Sie ihn ebenfalls ummelden – zumindest, wenn der Neubesitzer in derselben Gemeinde lebt. Das bedeutet, dass Sie dem Ordnungsamt schriftlich den Namen und die Adresse des neuen Besitzers mitteilen müssen.

Findet der Besitzerwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Gemeinden statt, müssen Sie Ihren Hund abmelden und der Neubesitzer muss ihn in seiner Gemeinde neu anmelden.

 

Amtswege: So klappt die Ummeldung der Hundesteuer

Auf Ihrem bisherigen Hundesteuerbescheid können Sie ablesen, welche Behörde für Ihre Hundesteuerangelegenheiten zuständig ist – in der Regel ist es das städtische Ordnungsamt oder die örtliche Stadtkasse.

Junges Paar ist gerade frisch eingezogen und spielt mit Hund
Nach dem Umzug in Ihr neues Zuhause müssen Sie Ihren Hund ummelden.

Ein formloses Schreiben, indem Sie Ihre alte Adresse und Ihre neue Adresse nennen, genügt für gewöhnlich. Bei einem Besitzerwechsel müssen Sie außerdem noch Ihren Namen und den Namen des Neubesitzers angeben. Manchmal müssen Sie auch ein Formular zur Ummeldung Ihres Hundes ausfüllen – das gibt es dann meist auch online auf der Homepage Ihrer Stadt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alles richtig gemacht haben, rufen Sie einfach kurz bei der zuständigen Behörde an. Die Hundegesetze sind nämlich Ländersache und können von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

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