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Namensänderung im Fahrzeugschein: So funktioniert’s

Hochzeitspaar steht vor Auto.
vladans, iStock 2018

Schnell sein: Die Namensänderung im Fahrzeugschein ist Pflicht

Eine Namensänderung muss in allen wichtigen Dokumenten eingetragen werden. Dazu gehören auch die Fahrzeugpapiere: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein – oder wie sie im Amtsdeutsch heißen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II. Ob bei Heirat, bei Scheidung oder aus anderem Grund: Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle, um Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein umschreiben zu lassen.

Die Namensänderung im Fahrzeugschein ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt die unverzügliche Namensänderung vor. Sie sollten sich also nicht zu viel Zeit lassen. Eine konkrete Frist für die Namensänderung im Kfz-Schein ist allerdings nicht vorgegeben. Was noch als rechtzeitig gilt, entscheidet die zuständige Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Ist sie die der Meinung, dass Sie gebummelt haben, kann das bis zu 15 Euro Bußgeld kosten.

Anders sieht es beim Führerschein aus: Ob Sie die Namensänderung eintragen lassen, bleibt in diesem Fall Ihnen überlassen. Um Verwirrung zu vermeiden, bietet es sich allerdings auch hier an.

Unterlagen für die Namensänderung im Fahrzeugschein: Diese Papiere brauchen Sie

Folgende Unterlagen müssen Sie für die Namensänderung im Fahrzeugschein mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein mit gültigem HU-Eintrag (TÜV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Personalausweis oder Pass mit dem neuen Namen
  • Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss, Approbationsurkunde)

Gehört das Fahrzeug zu Ihrem Betrieb oder zu einem Verein, sind außerdem diese Bescheinigungen wichtig:

  • Gewerbetreibende: gültige Gewerbeummeldung
  • Vereine: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister

 

Sie müssen die Namensänderung im Fahrzeugschein persönlich beantragen – telefonische oder schriftliche Anträge sind nicht möglich. Sie können sich aber bei vielen Ämtern online einen Termin holen, um sich lange Wartezeiten zu ersparen.

Vollmacht für die Namensänderung im Fahrzeugschein

Persönlich heißt nicht unbedingt, dass Sie selber hingehen müssen. Sie können auch jemand anderen zur Zulassungsstelle schicken. Ihr Vertreter braucht dann zusätzlich zu den genannten Unterlagen:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • eine Kopie des bereits geänderten Personalausweises/Passes
  • den eigenen Personalausweis/Pass

Gebühren: Das kostet es, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umschreiben zu lassen

Die Kosten für die Namensänderung im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief liegen im Durchschnitt bei rund 12 – 20 Euro, sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wer noch alte Fahrzeugpapiere hat, muss sie bei der Gelegenheit gleich in neue umtauschen. Die Namensänderung und der Dokumententausch kosten dann zusammen etwa 20 – 50 Euro.

Tipp: Nicht jede Zulassungsstelle akzeptiert Kartenzahlung. Packen Sie deshalb genügend Bargeld ein.

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