
Gas anmelden: Umzug, neue Wohnung und Grundversorgung
Ein Umzug bedeutet nicht unbedingt, dass Sie Gas bei einem neuen Anbieter anmelden müssen. Wenn Ihr bisheriger Versorger auch an Ihre neue Adresse liefert, reicht eine Adressänderung meist aus, statt einer neuen Gas-Anmeldung. Wichtig: Melden Sie den Umzug frühzeitig, teilen Sie Ihrem Anbieter das Einzugsdatum an Ihrem neuen Wohnsitz mit – und vergleichen Sie die Konditionen am neuen Wohnort. Tarife können je nach Netzgebiet abweichen. Empfehlung zur Frist: Informieren Sie den Anbieter idealerweise 2–4 Wochen vor dem Einzug, damit Vertrags- und Abrechnungsdaten rechtzeitig umgestellt werden.
Tipp: Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung der Deutschen Post können sich Ihre weiteren Vertrags- und Kommunikationspartner ganz einfach selbst über Ihre neue Anschrift informieren.
Wenn Ihr bisheriger Versorger am neuen Wohnort nicht liefert oder Sie erstmals Gas benötigen, können Sie Gas online anmelden und einen Anbieter frei wählen. Die Gas-Anmeldung funktioniert bei den meisten Versorgern digital in wenigen Minuten. Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel:
Zählernummer: Was das ist und wo sie steht
Der Gaszähler ist wie der Stromzähler ein kleiner Kasten, den Sie im Regelfall im Keller oder im Treppenhaus finden. Die Zählernummer ist verhältnismäßig groß aufgedruckt. Sie macht den Zähler für die Abrechnung eindeutig identifizierbar.
Übrigens: Die Zählernummer ist nicht zu verwechseln mit dem Zählerstand. Er misst den Gasverbrauch in Kubikmetern. Diese Zahl wird elektronisch oder per Rollen-Zählwerk angezeigt.

- Wie lange dauert Gas anmelden? Bis der gewünschte Gasanbieter Sie versorgt, kann es bis zu 3 Wochen dauern. Melden Sie deshalb am besten Gas an, sobald Sie Ihren Einzugstermin wissen.
- Im Regelfall übernimmt der neue Anbieter (wenn nötig) auch die fristgerechte Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Dafür müssen Sie ihm lediglich eine Vollmacht ausstellen. Bei Neueinzug ohne Altvertrag entfällt die Kündigung.
Keine Panik beim Neueinzug: Wenn Sie im Stress rund um den Hauskauf vergessen haben, Gas anzumelden, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Der regionale Grundversorger übernimmt die Lieferung, sodass Sie auch am neuen Wohnort kochen und heizen können. Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist er dazu in den meisten Fällen sogar verpflichtet (§ 36 Grundversorgungspflicht).
Achtung Kosten: Der Gasbezug über den Grundversorger ist häufig teurer. Es lohnt sich, alternative Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls den Gasanbieter zu wechseln. Gas rückwirkend anmelden: Die Belieferung kann ab Einzugsdatum rückwirkend erfasst werden. Zählerstand zum Einzug notieren, damit korrekt abgerechnet wird.
- Wohnung/Haus mit bestehendem Zähler: Die Gas-Anmeldung selbst ist meist kostenfrei. Sie zahlen nur den gewählten Tarif (Arbeitspreis + Grundpreis).
- Neuanschluss/Neubau: Für Hausanschluss, Zählersetzung oder Wiederinbetriebnahme (falls gesperrt) können Netzbetreiber-/Installateurkosten anfallen.
- Grundversorgung: Kein Startpreis, aber oft höhere Arbeitspreise – schnell vergleichen und wechseln.
- Verfügbarkeit prüfen und Tarife vergleichen (PLZ, Jahresverbrauch).
- Anbieter wählen und online Gas anmelden (Vertragsstart = Einzugsdatum).
- Zählernummer und zum Einzug Zählerstand bereitstellen.
- Bestätigung abwarten; Belieferungsstart erfolgt automatisch.
- Optional: Bonus-/Preisgarantie prüfen, Abschläge anpassen.
- Bestehende Gasheizung: Wie in der Wohnung Gas anmelden – Zählernummer/Stand notieren.
- Neubau/Erstbetrieb Gasheizung: Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt in der Regel über ein eingetragenes Installationsunternehmen. Vor Inbetriebnahme sind technische Abnahmen (z. B. Bezirksschornsteinfeger) zu beachten.
- Umzug Gas anmelden vs. Neuanschluss: Beim Umzug reicht die Belieferungsanmeldung; beim Neuanschluss fallen Netz- und Installationsschritte an.
- Gas anmelden wie? Online beim Wunschversorger mit Adresse, Einzugsdatum, Bankdaten, Zählernummer und Verbrauchsschätzung.
- Gas anmelden neue Wohnung/Neueinzug: Möglich ab Bekanntgabe des Einzugsdatums. Start meistens zum Einzug.
- Gas anmelden nach Umzug: Spätestens zum Einzug, sonst automatische Grundversorgung.
- Online Gas anmelden vs. Telefon: Online schneller, sofortige Bestätigung/Preisübersicht.
- Zähler nicht zugänglich? Mit Vermieter/Hausverwaltung Zugang klären; Fotos von Zählernummer/-stand sichern.
