Paar sitzt zwischen Umzugskisten und schaut auf Laptop
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GEZ

GEZ anmelden: Wann ist das nötig? Wie und wo geht das?

Der Umzug ist geschafft, jetzt fehlt "nur" noch ein bisschen Papierkram – zum Beispiel das Anmelden beim Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Beitrag), um alles korrekt zu regeln. Wir erklären, wie Sie sich korrekt anmelden und was es zu beachten gilt.
16.08.25
5 Min.

Anmelden beim Beitragsservice (früher GEZ): Online oder per Formular zum Download

Die Erstanmeldung beim sogenannten GEZ-Beitrag – inzwischen offiziell Rundfunkbeitrag – funktioniert schnell und einfach:

  • Sie können sich für den Rundfunkbeitrag online anmelden: Das gilt sowohl für Ihren Erstwohnsitz als auch für Ihre Zweitwohnung.
  • Oder Sie nutzen ein pdf-Formular zum Ausdrucken und senden es per Post an den Beitragsservice.

Die Postanschrift lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Telefonisch oder via E-Mail kann man sich bei der GEZ leider nicht anmelden.

Hinweis: Wenn Sie schon vor Ihrem Umzug eine eigene Wohnung hatten und bereits bei der GEZ gemeldet waren, müssen Sie sich nach dem Umzug nicht noch einmal neu anmelden. Stattdessen können Sie die GEZ ummelden oder in einigen Fällen sogar abmelden.

Wie kann ich mich bei der GEZ anmelden?

Genauer gesagt: Die „GEZ“ als Behörde existiert nicht mehr – seit 2013 ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für die Erhebung der ehemals als Rundfunkgebühren bezeichneten Beiträge  zuständig. Da viele Menschen weiterhin von der GEZ sprechen, greifen wir punktuell auf Begriffe wie „GEZ“ oder „Gebühren“ zurück. Die Anmeldung erfolgt heute immer über den Beitragsservice.

Selbst anmelden oder auf Post warten?

Wenn Sie sich nach dem Umzug nicht aktiv beim Beitragsservice (ehemals GEZ) anmelden, erhalten Sie in aller Regel automatisch Post mit einer Aufforderung zur Anmeldung. Besser jedoch: Melden Sie sich unmittelbar nach dem Einzug selbst online an, um Mahngebühren und Nachzahlungen zu vermeiden.

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Wichtig: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anmeldefrist, aber Beiträge werden ab dem Einzugsdatum rückwirkend berechnet. Wer sich also verspätet anmeldet, zahlt nachträglich.
Deshalb: Lieber direkt nach dem Umzug selber anmelden. Dann können Sie es nicht vergessen.

Woher kennt die GEZ meine Adresse?

Gerade eingezogen und schon Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – und das, obwohl Sie sich selbst noch gar nicht angemeldet haben. Wie kann das eigentlich sein? Woher hat die GEZ Ihre Daten? Die sehr bürokratische Antwort lautet: anlassbezogener Meldedatenabgleich.

Nach dem Umzug haben Sie sich im Einwohnermeldeamt umgemeldet. Das Amt übermittelt dann Ihre neuen Daten an die GEZ. Findet die in ihren Akten kein Beitragskonto, das zur neuen Adresse passt, erhalten Sie Post. Auf das Schreiben sollten Sie auf jeden Fall antworten – das geht auch online.

Wann muss ich mich bei der GEZ anmelden?

OK, wer muss sich denn nun beim neuen Beitragsservice anmelden? Grundsätzlich alle, die volljährig sind und eine eigene Wohnung haben. Wie viele Fernseher, Radios und Computer in dieser Wohnung stehen, ist egal. Der Clou ist aber: Es muss immer nur eine Person pro Wohnung bei der GEZ angemeldet sein. Das Motto heißt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Sie müssen sich also nur dann selber anmelden, wenn:

Junge Frau sitzt mit Laptop und Formularen auf dem Boden im Wohnzimmer
iStock.com/eclipse_images 2022
Online bei der GEZ anmelden oder ganz klassisch mit dem Kuli Formulare ausfüllen. Beides geht.

Die Rundfunkgebühr muss pro Haushalt bezahlt werden. Von wem, das ist dem Beitragsservice egal. Bei mehreren Bewohnern gilt: Sie können selbst entscheiden, wer von Ihnen sich bei der GEZ anmeldet. Die anderen sollten dann aber beim Beitragsservice Bescheid geben, dass für die Wohnung bereits Gebühren bezahlt werden. Oder sie melden sich ab. Doppelt zahlen muss auf jeden Fall niemand.

Rundfunkgebühren anmelden: Ist die GEZ Pflicht oder freiwillig?

Die kurze Antwort: Pflicht.

Der Grund: Der Rundfunkbeitrag wird solidarisch von allen bezahlt, um die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender zu finanzieren. Die sind deshalb nicht auf Werbeeinnahmen angewiesen und können frei und unabhängig berichten.

Die Rechtsgrundlage: der sogenannte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

GEZ anmelden bei Zweitwohnung?

Weil die GEZ-Gebühr pro Haushalt fällig wird, heißt das auch: Zweitwohnungen müssen extra angemeldet werden und kosten auch noch mal extra. Aber keine Sorge, nicht alles, worin man mal eine Nacht verbringen kann, zählt gleich als Zweitwohnung.

  • Private PKW sind vom Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt – egal, wie viele.
  • Wohnmobile zählen als Fahrzeuge und kosten nicht extra – es sei denn, sie stehen unbeweglich immer am selben Platz. Stichwort Dauercamper.
  • Gartenlauben sind in Kleingartensiedlungen meistens nicht beitragspflichtig, weil man nicht darin wohnen darf. Schauen Sie aber vorsichtshalber noch mal in die Vereinssatzung. Bei privaten Gartenhütten kommt es auf den Einzelfall an, ob sie als Zweitwohnung zählen.

Wie viel zahlt man für den Beitragsservice?

Die Rundfunkgebühren sind sehr übersichtlich:

  • Normaler Beitrag: 18,36 Euro pro Wohnung und Monat
  • Ermäßigter Beitrag: 6,12 Euro pro Wohnung und Monat

Den ermäßigten Beitrag gibt es zum Beispiel für Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen oder für Geringverdiener. Teilweise kann man sogar ganz von der Beitragspflicht befreit werden.

Pärchen macht Selfies beim Umzug
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Egal ob Single, Paar oder WG – für den Rundfunkbeitrag ist das nicht wichtig.

Wie zahlt man für die GEZ?

Es gibt zwei Bezahloptionen für den Rundfunkbeitrag:

  • per Lastschrift
  • per Überweisung

Sie können sich auch aussuchen, in welchem Turnus Sie bezahlen wollen:

  • alle 3 Monate – gezahlt wird immer nach der Hälfte der Zeit
  • quartalsweise im Voraus – immer zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
  • halbjährlich im Voraus – immer zum 1. Januar und zum 1. Juli
  • jährlich im Voraus – immer am 1. Januar

GEZ-Befreiung

Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht, mit Ausnahmen. Erfahren Sie in "Antrag auf GEZ-Befreiung: Wer muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen?", wer befreit ist und wie Sie den Antrag stellen.

Rückwirkend befreien lassen

Seit 2017 können zu viel gezahlte Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Wie die Befreiung funktioniert, lesen Sie in "Rückwirkend von der GEZ befreien: So geht’s".

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

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