
Kfz-Zulassung: So melden Sie Ihr neues Auto oder Motorrad an
Auto anmelden: wie lange dauert das? Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob Sie online (i-Kfz), mit Termin, ohne Termin oder über Autohaus/Zulassungsdienst vorgehen. Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle problemlos und vor allem schnell verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:
- gültiger Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
In folgenden Fällen benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten nebst Ausweis(en) oder Pass/Pässen in Kopie
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen
Auch für Gebrauchtwagen benötigen Sie neben Personalausweis und Co. (siehe Neuwagen) einige zusätzliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
- Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung
Haben Sie keine Zeit, Ihr Auto selber anzumelden – zum Beispiel weil Sie beruflich verhindert sind? Dann können Sie einer anderen Person eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung erteilen. Der Bevollmächtigte benötigt für die Kfz-Anmeldung zusätzlich:
- die schriftliche Vollmacht samt Ihrer Originalunterschrift
- Personalausweis des Vollmachtgebers in Kopie. Alternativ: Pass samt Meldebescheinigung des Vollmachtgebers in Kopie
- den eigenen Personalausweis oder Pass
Über den folgenden Link können Sie eine Vollmacht-Vorlage für die Kfz-Zulassung als PDF herunterladen:
Tipp: Sind Sie kürzlich umgezogen, müssen Sie Ihr Auto nicht neu zulassen. In diesem Fall genügt eine Ummeldung des Kfz.

Einige Fahrzeuge können im Ausland wesentlich günstiger sein als in Deutschland. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft haben, brauchen Sie für die Anmeldung des Autos weitere wichtige Unterlagen:
Als Neuwagen gelten Fahrzeuge, die weniger als 6.000 km gefahren und nicht älter als sechs Monate sind. Für die Kfz-Zulassung in Deutschland benötigen Sie:
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
- CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers. Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen ist
- Erklärung für Umsatzsteuerzwecke
Die CoC-Papiere (engl. für Certificate of Conformity) sind auch als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bekannt. Durch sie wird belegt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Daher müssen Sie bei der Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs vorgelegt werden. Sind die Papiere beim Kauf des Fahrzeugs nicht vorhanden, können Sie nachträglich direkt beim Hersteller angefordert werden. Ein Vollgutachten vom TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle kann die Papiere ersetzen.
Tipp: CoC-Papiere nachträglich vom Hersteller anzufordern, kann zwischen 40 und 200 Euro kosten. Unter Umständen kann ein Vollgutachten vom TÜV günstiger sein, da Sie hier in der Regel zusätzlich automatisch TÜV und HU erhalten.
Für die Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagens aus dem Ausland benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
- CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und die gültige Abgasuntersuchung (AU)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
Wichtig: Importieren Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, benötigen Sie zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. In der Regel müssen die Fahrzeuge außerdem vorab zwingend vom TÜV begutachtet werden.

Die Gebühren für die Kfz-Zulassung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Für einen im Inland gekauften Neuwagen müssen Sie mit Zulassungskosten von etwa 25-30 Euro rechnen.
Ein im Inland gekaufter Gebrauchtwagen schlägt mit Kosten von etwa 20 Euro für eine Zulassung innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks zu Buche. Für die Zulassung außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks entstehen Kosten von etwa 30 Euro.
Für die Anmeldung importierter Fahrzeuge liegen die Gebühren bei mindestens 30 Euro.
Muss beispielsweise eine Betriebserlaubnis erteilt werden oder sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich, erhöhen sich die Gebühren je nach Umfang des Arbeitsaufwandes.
Seit 2015 können Sie auf Wunsch das bisherige Nummernschild eines Fahrzeugs behalten, selbst wenn Sie es in einer anderen Stadt gekauft haben. Ist ein neues Kennzeichen erforderlich oder gewünscht, entstehen für die Kfz-Zulassung mit neuem Kennzeichen zusätzliche Kosten von etwa 20-40 Euro. Reservieren Sie im Vorfeld online ein Wunschkennzeichen, erhöhen sich diese Kosten um weitere 10-15 Euro. Online über i-Kfz sind die Gebühren in der Regel etwas niedriger als vor Ort.
Übrigens: Die Gebühren für die Kfz-Anmeldung entrichten Sie im Normalfall am Automaten. Dieser kann in den meisten Fällen auch EC-Karten lesen. Nehmen Sie dennoch ausreichend Bargeld mit – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Haben Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich angemeldet, leitet das Kraftfahrt-Bundesamt alle nötigen Daten an die Zollverwaltung weiter. Etwa zwei Wochen nach der Zulassung erhalten Sie dann Ihren neuen Kfz-Steuerbescheid. Aus diesem geht auch hervor, wann die Kfz-Steuer erstmals fällig wird. In der Regel erfolgt die Zahlung einmal jährlich per SEPA-Lastschrift, Sie können den Betrag aber auch selbst überweisen. Haben Sie Ihr neues Fahrzeug beispielsweise im Mai angemeldet, wird die Kfz-Steuer künftig immer im Mai fällig.
Wie lange dauert die Anmeldung eines Autos? Das hängt vom Weg ab:
- Mit Termin in der Zulassungsstelle: Wenn alle Unterlagen vollständig sind, meist 10–30 Minuten vor Ort. Vorlaufzeit für Termine je nach Region häufig 1–3 Wochen.
- Ohne Termin (Spontanbesuch): Wartezeit oft 1–4 Stunden, in Ballungsräumen auch länger.
- Online per i-Kfz: Antrag in wenigen Minuten, Entscheidung in Echtzeit. Mit vorläufigem Nachweis dürfen Sie sofort losfahren (max. 10 Tage).
- Über Autohaus/Zulassungsdienst: Viele Autohäuser melden für Sie an. [NEU] Durch die Großkundenschnittstelle des KBA (i-Kfz) erfolgt die Bearbeitung oft binnen 1–3 Werktagen; je nach Auslastung und Unterlagen 1–5 Werktage.
- Sonderfälle (fehlende Unterlagen, Gutachten, Betriebserlaubnis): verlängern die Dauer der Auto-Annmeldung teils deutlich.
Ja. Seit dem 1. September 2023 (i-Kfz Stufe 4) können Sie Ihr Fahrzeug in vielen Fällen komplett online an-, um- und abmelden – mit automatischer Echtzeitentscheidung und vorläufigem Nachweis zum sofortigen Losfahren (10 Tage in Deutschland gültig). Das spart Wartezeiten und ist meist günstiger. Sie brauchen dafür:
- Zulassungsbescheinigung mit Sicherheitscodes: ZB I (ab 01.01.2015) und/oder ZB II (ab 01.01.2018), je nach Vorgang
- gültige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- gültiger neuer Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion/eID, eID-Karte oder eAT; alternativ BundID mit ELSTER
- IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuer
- Nachweis HU/SP bei entsprechenden Vorgängen
- Drucker für den vorläufigen Zulassungsnachweis
Vorgehen: i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen, Daten eingeben, Gebühr online zahlen, Bescheid + vorläufigen Nachweis herunterladen, Nachweis sichtbar ins Fahrzeug legen und losfahren. Die Originaldokumente und Plaketten kommen per Post; spätestens nach 10 Tagen müssen Plaketten am Kennzeichen sein.
Seit dem 1.10.2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Melden Sie einen älteren Gebrauchtwagen an, werden die Dokumente im Zuge der Kfz-Zulassung gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgetauscht.
Haben Sie alle Unterlagen beisammen, einen Termin reserviert und den Geldbeutel griffbereit? Dann sind Sie bestens vorbereitet für einen reibungslosen Ablauf der Kfz-Zulassung.



