
Umzug & Jobcenter: Kosten, Anträge & Nachweise fürs Bürgergeld
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, dürfen Sie grundsätzlich genauso in eine andere Wohnung umziehen wie jeder andere auch – das darf Ihnen niemand verbieten. Wenn Sie sich aber beim Thema Wohnen und Umzug nicht an bestimmte Vorgaben halten, kann das zu Leistungskürzungen führen. Es gilt:
- Die Kosten für die neue Wohnung müssen angemessen sein – wie es bisher ja auch schon der Fall war.
- Sie müssen sich beim Jobcenter ummelden und Ihre neue Adresse angeben, damit Sie für die Behörde erreichbar bleiben. Für diese Veränderungsmitteilung gibt es vorgedruckte Formulare.
Wenn Sie umziehen möchten, sollten Sie das Jobcenter so früh wie möglich informieren. Es muss unter anderem geprüft werden, ob die neue Wohnung den Vorgaben entspricht und nicht zu teuer ist.
Welches Jobcenter muss dem Umzug zustimmen? Das hängt von verschiedenen Dingen ab. Fragen Sie zunächst bei Ihrem bisherigen Jobcenter nach, um zu erfahren, wie die Abläufe sind bzw. an wen Sie sich wenden können. Beim Umzug in eine andere Stadt wird ein anderes Jobcenter für Sie zuständig. Auch deswegen ist es wichtig, dass Sie den Umzug vorher Ihrem alten Jobcenter melden. Sie werden dann darüber informiert, welches Jobcenter künftig für Sie zuständig ist, und was Sie weiter tun müssen.
Wer noch bei den Eltern wohnt und unter 25 ist, hat eher schlechte Chancen auf eine Kostenübernahme für einen Umzug in die erste eigene Wohnung. Nur wenn wirklich triftige Gründe den Auszug rechtfertigen (zum Beispiel eine Schwangerschaft oder ein vom Jugendamt dokumentiertes Zerwürfnis mit den Eltern), übernimmt das Jobcenter ausnahmsweise die Miete für die neue Wohnung und die Umzugskosten.
Wird das Jobcenter nicht informiert, riskieren Sie, dass mögliche Mehrkosten nicht übernommen werden und Sie eine mögliche höhere Miete zum Teil vom Regelsatz selbst zahlen müssen.
Bei einem Umzug ohne Genehmigung des Jobcenters verlieren Sie außerdem den Anspruch auf finanzielle Hilfen:
- Die Umzugskosten werden nicht übernommen,
- Es gibt kein Darlehen für die Mietkaution.
- Je nach Fall können noch weitere Leistungen gekürzt werden.

Wenn der Umzug wirklich dringend notwendig ist, unterstützt das Jobcenter Sie beim Umzug. Immerhin kommen mit Transportfahrzeug und Co. bei einem Umzug doch schnell einige Kosten zusammen – da reicht der Bürgergeld-Satz allein oft nicht aus.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
Neue Wohnung + neue Adresse = zuverlässiger Postservice. Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung geht diese Gleichung auf: Damit können sich Vertrags- und Kommunikationspartner (z. B. Banken, Versicherungen oder Versandhäuser) selbstständig über Ihre neue Adresse informieren.
- Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
- Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
Wird ein Umzug vom Jobcenter bezahlt? Nicht in allen Fällen, aber mit diesen Gründen haben Sie als Bürgergeld-Empfänger zumindest gute Chancen auf einen Zuschuss vom Amt:
- Neuer Job in Aussicht: Sie haben eine unbefristete Arbeitsstelle gefunden, aber die Pendelzeiten sind nicht zumutbar, weil Sie mehr 2,5 Stunden am Tag unterwegs wären.
- Unzumutbare Mängel an der bisherigen Wohnung, z. B. starker Schimmelbefall
- Unzumutbarkeit wegen Alter oder ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen – z. B., wenn Sie in der 3. Etage ohne Aufzug wohnen und die vielen Stufen nicht mehr steigen können
- Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters
- Familienzuwachs: Sie bekommen Nachwuchs und die bisherige Wohnung wird zu klein.
- Trennung oder Scheidung: Ein Partner will ausziehen und benötigt eine eigene Wohnung.
Auch in anderen Fällen übernimmt das Jobcenter manchmal die Kosten für den Umzug, wenn die Begründung überzeugend ist. So kann bei Bürgergeld-Bezug der Umzug beispielsweise auch aus psychischen Gründen genehmigt werden, wenn Sie einen Nachweis über Symptome und Behandlung Ihrer psychischen Krankheit vorlegen können. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Berater im Jobcenter.
Sie wünschen sich Unterstützung bei der Kalkulation Ihrer Umzugskosten? Nutzen Sie unseren praktischen Umzugskostenrechner.
Umzugskostenrechner
Hinweis zur Kostenschätzung
Die berechnete Summe ist lediglich ein Richtwert.
Viele Faktoren können den tatsächlichen Umzugspreis beeinflussen – z. B.:
- das Volumen des Umzugsguts
- der Zeitpunkt des Umzugs
- der Umfang der gewünschten Leistungen
- besondere Anforderungen wie Balkon oder Garten
Für ein präzises Angebot empfehlen wir, direkt ein Umzugsunternehmen zu kontaktieren und alle Details persönlich zu besprechen.
Das Jobcenter kann den Umzug auch selbst anordnen – und zwar dann, wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger in einer Wohnung leben, die als zu groß oder zu teuer eingestuft wird. Was genau zu groß oder zu teuer ist, ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Wenn Sie auf Wunsch des Jobcenters in eine in eine kleinere oder günstigere Wohnung umziehen sollen, übernimmt das Amt die dafür notwendigen Kosten.
Wenn alles klappt und das Jobcenter Ihrem Antrag auf Umzugskostenübernahme zustimmt, können folgende Kosten übernommen werden:
- Transportkosten für den Umzug
- Verpflegung der Umzugshelfer
- Wohnungsbeschaffungskosten bei einem Umzug in eine andere Stadt – z. B. für Hin- und Rückreise oder Übernachtung
- Maklergebühren
- Kosten für die Renovierung der bisherigen Wohnung – nur, wenn im Mietvertrag vorgesehen
Miete und Nebenkosten für die Wohnung müssen „angemessen“ sein. Die Wohnung darf also nicht zu teuer sein. Was als angemessen gilt, richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Das Jobcenter legt auf der Grundlage der örtlichen Mietpreise jeweils Mietkostengrenzen für Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte fest.
Auch die Quadratmeterzahl der Wohnung ist ausschlaggebend. Für zwei Personen gelten zum Beispiel bis zu 60 m² als angemessen, für jede weitere Person werden 15 m² dazugezählt.
In der Praxis richtet sich das Jobcenter aber meistens nach der Miethöhe. Liegt diese im Rahmen, darf die Wohnung in der Regel auch ein bisschen größer sein.
Wichtig: Wenn Sie Bürgergeld bekommen und wollen, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt, müssen Sie mit dem Jobcenter Kontakt aufnehmen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben!
Um über die Umzugskostenhilfe zu entscheiden, braucht das Jobcenter diese Informationen von Ihnen – wenn möglich, jeweils mit Belegen:
- Warum möchten Sie umziehen?
- Adresse der neuen Wohnung
- Höhe der Miete und der Nebenkosten
- Können Sie den Umzug selbst mit Familie und Freunden organisieren, oder brauchen Sie ein Umzugsunternehmen? In letzterem Fall wird das Jobcenter von Ihnen zwei bis drei Kostenvoranschläge verschiedener Unternehmen anfordern.
- Welche weiteren Kosten fallen an?
Am besten sammeln Sie diese Infos, bevor Sie den Umzug beim Jobcenter beantragen – dann klappt die Bearbeitung umso schneller.
Das Jobcenter stellt Ihnen Formulare für Ihren Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen sagen kann, ob eventuell auch ein formloser Antrag reicht. Manche Formulare stehen auch als Download auf den Internetseiten der Jobcenter zur Verfügung.
Meist erstatten die Jobcenter die Kosten für Wohnen und Umzug nur bis zu einer bestimmten Höhe oder setzen Pauschalbeträge an. Trotzdem müssen Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen können.
Planen Sie, mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenzuziehen und beziehen Bürgergeld? In diesem Fall gibt es wichtige Aspekte zu berücksichtigen, um mögliche Kürzungen durch das Jobcenter zu vermeiden. Mehr Details lesen Sie in "Zusammenziehen mit Bürgergeld: Das ist zu beachten".
