
Umzugskosten sparen: Günstiger in die neuen vier Wände
Makler dürfen nur dann eine Provision verlangen, wenn sie einen Mietvertrag vermittelt haben. Ist der Makler Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der neuen Wohnung, steht ihm keine Provision zu. Das gilt auch für Sozialwohnungen.
Bei Vermietungen gilt das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision zahlt derjenige, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter oder die Hausverwaltung.
Wenn Sie als Mieter den Makler selbst beauftragt haben, müssen Sie auch die Provision zahlen, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist. Die Höhe der Maklerprovision ist in diesem Fall gesetzlich festgeschrieben: maximal zwei Netto-Monatsmieten (Kaltmieten) zzgl. Mehrwertsteuer.
Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung müssen Sie nur durchführen oder bezahlen, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Aber nicht alle Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind auch gültig: Wenn dort zum Beispiel steht, dass Sie bei Auszug sämtliche Zimmer renovieren müssen, ist das nicht rechtens.
Tipp: Haben Sie bereits renoviert, obwohl Sie das nicht mussten, haben Sie einen Anspruch darauf, entstandene Kosten vom Vermieter zurückzuerhalten.
Sie müssen renovieren und möchten eine Firma beauftragen? Fordern Sie von verschiedenen Handwerkerfirmen schriftliche Angebote an und vergleichen Sie die Preise. Auch so lassen sich beim Umzug Kosten sparen.
Damit der Vermieter nach dem Auszug keine Forderungen mehr stellen kann, sollten Sie den Zustand der alten Wohnung in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Auch beim Einzug in die neue Wohnung ist ein solches Protokoll sinnvoll, um keine Schäden des Vormieters beseitigen zu müssen.

Eine Mietkaution darf bis zu 3 Monatskaltmieten betragen. Wer diese Summe nicht zahlen kann oder will, kann dem Vermieter als Alternative eine Mietkautionsbürgschaft vorschlagen.
So funktioniert es: Sie hinterlegen beim Vermieter keine Geldsumme als Sicherheit, sondern eine Bürgschaftsurkunde eines Finanzdienstleisters, dem Sie dafür einen monatlichen Beitrag zahlen.
Eine solche Bürgschaft kommt auch infrage, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken – etwa, wenn sich der ehemalige Vermieter viel Zeit mit der Rückzahlung der Kaution lässt.
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Sie ziehen um? Ihre Post auch! Mit dem Nachsendeauftrag der Deutschen Post bleiben Sie zuverlässig erreichbar.
- Der Nachsendeauftrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten.
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Sie möchten schon einige Tage vor dem Monatswechsel in die neue Wohnung ziehen, z. B. weil dann Wochenende ist und Sie nicht extra freinehmen müssen? Wenn Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Nachmieter abstimmen, ist dieser vielleicht seinerseits bereit, schon früher in Ihre alte Wohnung zu ziehen. So können Sie ggf. doppelte Miete sparen – natürlich nur, wenn auch der Vermieter einverstanden ist.
Denken Sie jedoch auch in solchen Fällen immer an das Wohnungsübergabeprotokoll, um auf der sicheren Seite zu sein.
Erst mal alles mitnehmen und später aussortieren? Wenn Sie Kosten sparen möchten, sollten Sie sich lieber vor dem Umzug die Zeit nehmen, gründlich auszumisten. So brauchen Sie weniger Umzugskartons und weniger Platz im Umzugswagen. Und auch das Einladen geht schneller und wird dadurch günstiger, wenn es eine Spedition übernimmt.
Umzugskartons sind teuer und werden nach dem Umzug meist nicht mehr benötigt. So können Sie Kosten sparen:
- Mieten Sie die Kartons, statt sie zu kaufen. Mehr dazu lesen Sie hier.
- Verkaufen Sie Ihre Umzugskartons nach dem Umzug weiter.
- Nutzen Sie den Rückkaufservice einer Spedition: Sie kaufen die Umzugskartons bei einem bestimmten Unternehmen und dieses kauft die Kartons nach Ihrem Umzug für eine etwas niedrigere, vorher vereinbarte Summe wieder zurück.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Kalkulation Ihrer Umzugskosten? Nutzen Sie unseren praktischen Umzugskostenrechner.
Umzugskostenrechner
Hinweis zur Kostenschätzung
Die berechnete Summe ist lediglich ein Richtwert.
Viele Faktoren können den tatsächlichen Umzugspreis beeinflussen – z. B.:
- das Volumen des Umzugsguts
- der Zeitpunkt des Umzugs
- der Umfang der gewünschten Leistungen
- besondere Anforderungen wie Balkon oder Garten
Für ein präzises Angebot empfehlen wir, direkt ein Umzugsunternehmen zu kontaktieren und alle Details persönlich zu besprechen.
Lassen Sie sich von verschiedenen Speditionen schriftliche Kostenvoranschläge machen.
Schätzen Sie den Gesamtumfang Ihrer Umzugskisten und Möbel realistisch ein: Nicht immer muss es der Lkw sein, oft reicht auch ein kleiner oder mittelgroßer Transporter. Die Miete ist dann entsprechend günstiger.
Ziehen Sie zum Beispiel als Studentin oder Student in ein WG-Zimmer mit höchstens 25 Quadratmetern, reicht ein Transporter mit Ladevolumen bis zu 15 Kubikmetern in der Regel locker aus.
Wenn es Ihnen möglich ist, wählen Sie einen Umzugstermin, der nicht am Monatsende oder -anfang liegt. Dann sind die Kosten bei Speditionen meist am höchsten. Günstiger wird es in der Regel zwischen dem 6. und 13. oder zwischen dem 18. und 24. eines Monats.
Prüfen Sie Ihre Möbel und Kartons nach dem Umzug gleich auf Transportschäden. In der Regel gilt eine Reklamationsfrist von zehn Tagen.
In der neuen Wohnung müssen Möbel montiert werden, vielleicht steht auch noch eine Renovierung an. Sie sind kein Hobby-Handwerker mit eigenem Werkzeugkoffer, brauchen aber nun Werkzeuge oder elektronische Geräte (z. B. eine Schlagbohrmaschine)? Die können Sie in fast jedem Baumarkt gegen eine Gebühr ausleihen, statt sie teuer zu kaufen.
Sie müssen ein paar Tage überbrücken, bis Sie am neuen Wohnort Ihre Wohnung beziehen können? Die Mitwohnzentrale ist eine günstige Alternative zum Hotel. Die Wohnraumvermittler bieten vom Zimmer bis zum Haus eine ganze Palette an Unterbringungsmöglichkeiten an, sowohl möbliert als auch unmöbliert.
Übrigens: Sie können einen Teil der Umzugskosten von der Steuer absetzen.
