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Zweitwohnsitzsteuer: Wer muss sie zahlen und wer ist befreit?

Zweitwohnsitzsteuer: Wer muss sie zahlen, wer ist davon befreit?
iStock.com/pkazmierczak 2020

Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Wer außer seiner Hauptwohnung noch einen zweiten Wohnsitz hat, wird in manchen Städten oder Gemeinden zur Kasse gebeten. Als Hauptwohnsitz gilt die Wohnung, die ihren Lebensmittelpunkt bildet. Das kann zum Beispiel die gemeinsame Familienwohnung sein. Als Zweitwohnsitz gilt jede weitere Wohnung.

Die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer bzw. Zweitwohnungssteuer wird unabhängig davon erhoben, ob:

  • sich beide Wohnungen in derselben oder in unterschiedlichen Städten befinden
  • Sie Eigentümer der Zweitwohnung sind oder nur mieten

Falls Sie also beispielsweise aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstelle beziehen, müssen Sie in den meisten Fällen die Steuer zahlen.

Dasselbe gilt für Studenten, die in der Uni-Stadt gemeldet sind und parallel noch bei ihren Eltern. Die Studentenwohnung wird in diesem Fall als Zweitwohnsitz gewertet. Studenten sollten sich daher überlegen, ob sie sich nicht doch lieber gleich mit Hauptwohnsitz an ihrem Studienort anmelden. Wenn sie sich überwiegend und auch in der vorlesungsfreien Zeit am Studienort aufhalten, dort Job und Freunde haben und ihre Eltern nur alle paar Wochenenden mal besuchen, sind sie dazu sogar verpflichtet. Dann ist nämlich die Uni-Stadt der offizielle Lebensmittelpunkt.

Auch auf Ferienwohnungen kann die Zweitwohnsitzsteuer gegebenenfalls erhoben werden. Und zwar dann, wenn Sie das Feriendomizil nicht (nur) vermieten, sondern (auch) privat nutzen. Oft greift in diesem Fall aber eine Kulanzregelung: Steht Ihnen Ihre Ferienwohnung durch Vermietung nur anteilig zur Verfügung, zahlen Sie auch nur einen Teil der Abgabe.

Wird die Abgabe auch für ein Zimmer fällig?

Aber wird die Zweitwohnsitzsteuer ausschließlich auf komplette Wohnungen bzw. Häuser erhoben? Oder müssen Sie auch für ein einzelnes Zimmer zahlen? Auch das ist von Ort zu Ort unterschiedlich: Manche Städte erheben die Steuer erst, wenn jemand eine Wohnung mit Küche und Bad für sich allein hat. In anderen Kommunen wird man schon für ein WG-Zimmer, ein Zimmer zur Untermiete oder einen Dauer-Campingplatz zur Kasse gebeten. Informieren Sie sich am besten direkt beim Einwohnermeldeamt, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz dort anmelden.

Warum verlangen manche Städte eine Zweitwohnsitzsteuer?

Ob sie eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt und wie hoch diese ist, kann laut Gesetz jede Stadt oder Gemeinde selbst entscheiden. Und viele lassen sich die Zusatz-Einnahmequelle nicht entgehen. Die Kommunen sehen es nämlich grundsätzlich am liebsten, wenn sich ihre Einwohner mit Hauptwohnsitz anmelden. Warum? Dafür bekommen sie pro Person Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Wer sich nur mit Zweitwohnsitz anmeldet – etwa, weil er in der entsprechenden Stadt nur vorübergehend studiert oder weil er dort ein Ferienhaus besitzt – muss daher häufig Steuern dafür zahlen. Denn auch er nutzt schließlich die öffentlichen Wege und Einrichtungen, die die Kommune unterhält.

 

Wer ist von der Zweitwohnungssteuer befreit?

Einige Personen sind grundsätzlich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit:

  • Menschen, die am Zweitwohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft leben (z. B. Therapie- oder Erziehungseinrichtung, Alten- oder Pflegeheim, Unterkunft für Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte).
  • Personen, die im Gefängnis sitzen.
  • Personen, die sich vorübergehend (nicht länger als sechs Monate) beispielsweise in einem Hotel oder einer Pension aufhalten und bereits anderweitig gemeldet sind.
  • Berufspendler mit Zweitwohnsitz, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2015 entschieden (Az. 1 BvR 1232/00).

In Bayern können sich außerdem Geringverdiener auf Antrag von der Steuer befreien lassen. Das Jahreseinkommen darf dafür eine bestimmte Höhe nicht übersteigen (Stand 2022: 29.000 Euro für Alleinstehende, 37.000 Euro für Verheiratete oder Verpartnerte).

Für Azubis und Minderjährige gilt: Befreit ist, wer einen Zweitwohnsitz bei den Eltern oder einem (geschiedenen) Elternteil hat und noch finanziell von den Eltern abhängig ist.

Pendler am Zug
In Ausnahmefällen können Pendler die Zweitwohnsitzsteuer umgehen.

Wie hoch ist die Steuer für den Nebenwohnsitz?

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer kann jede Stadt selbst festlegen. In den meisten Fällen berechnet sich die Abgabe anhand der jährlichen Netto-Kaltmiete. Handelt es sich bei Ihrem Zweitwohnsitz um eine Eigentumswohnung, wird die ortsübliche Miete als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Je nach Stadt beträgt die Zweitwohnungssteuer zwischen 5 und 16 Prozent der jährlichen Kaltmiete (Stand 2022). Sobald Sie einen steuerpflichtigen Zweitwohnsitz anmelden, setzt die zuständige Gemeinde den Steuersatz per Bescheid fest. Danach wir Ihnen mitgeteilt, wie hoch die zu zahlende Abgabe ausfällt.

Ein Rechenbeispiel: Für eine Nebenwohnung zahlen Sie im Jahr eine Netto-Kaltmiete in Höhe von 7.200 Euro. Die Zweitwohnsitzsteuer wird mit 12 Prozent festgelegt. Als Abgabe wären somit 864 Euro zu zahlen.

In welchen Fällen kann man die Zweitwohnsitzsteuer steuerlich absetzen?

In einigen Fällen können Sie die Ausgaben für die Zweitwohnsitzsteuer bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung:

  • Sie haben Ihre Zweitwohnung aus beruflichen Gründen angemietet.
  • Die Miete für Ihre Nebenwohnung macht mehr als zehn Prozent der Kosten Ihres Hauptwohnsitzes aus.

Sind beide Punkte erfüllt, können Sie beim Finanzamt die sogenannte doppelte Haushaltsführung beantragen. So können Sie die Ausgaben für die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Ferienhausbesitzer und Co. haben allerdings Pech – denn Kosten für Zweitwohnungen, die aus rein privaten Gründen unterhalten werden, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. 

Was passiert, wenn man den zweiten Wohnsitz nicht anmeldet?

Sie möchten ganz pfiffig sein und die Zweitwohnsitzsteuer umgehen, indem Sie sich gar nicht erst anmelden? Schlechte Idee – denn auch für den Zweitwohnsitz besteht Meldepflicht, sobald Sie länger als 6 Monate dort leben.

Wenn Sie sich an Ihrem Nebenwohnsitz nicht anmelden und die fällige Steuer nicht zahlen, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Das wiederum kann Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro zur Folge haben – oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Die Warnung kommt zu spät? Dann sollten Sie beim zuständigen Finanzamt eine Selbstanzeige machen, denn so können Sie ggf. eine Strafbefreiung erwirken. Um die strafbefreiende Selbstanzeige richtig zu formulieren, ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht zurate zu ziehen. Sie müssen die Zweitwohnsitzsteuer aber trotzdem nachzahlen.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Warum muss man Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Über die Zweitwohnsitzsteuer finanzieren viele Städte und Gemeinden die Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen mit. Also zum Beispiel von Schwimmbädern, aber auch Gehwegen.

Wann muss man Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Die Zweitwohnsitzsteuer muss jeder zahlen, der neben dem Hauptwohnsitz noch eine weitere Wohnung hat, in der er oder sie regelmäßig lebt – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Miete oder Eigentum handelt. In einigen Fällen ist allerdings eine Befreiung von der Abgabe möglich, zum Beispiel, wenn Sie die Zweitwohnung nur vorübergehend (weniger als sechs Monate) nutzen. Erkundigen Sie sich am besten einfach beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

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